Änderungen 2023: Neue Gesetze und mehr

Änderungen 2023: neue Gesetze, neue Regeln

Zuletzt aktualisiert am: 16.12.2022

Ruck, zuck ist 2022 nun auch schon wieder rum. Das heißt, ein neues Jahr voller Änderungen wartet auf uns, neue Gesetze stehen an und so dies und das wird 2023 anders laufen als bisher. Aber ... was ändert sich 2023?

Für Verbraucher gibt es einige gute Nachrichten: So greifen beispielsweise ab 2023 die Strom- und Gaspreisbremse. Außerdem steht neben vielen weiteren Änderungen im Jahr 2023 auch der Nachfolger des 9-Euro-Tickets in den Startlöchern.

In der Arbeitswelt ändert sich so manches und für Autofahrer sogar ziemlich viel: Zahlreiche Menschen müssen ihren Führerschein tauschen, die Förderung von E-Autos wird gesenkt und die CO2-Steuer steigt nicht wie erwartet an. 

Und auch rund ums Geld ändert sich 2023 für viele Menschen so einiges. Beispielsweise startet das Bürgergeld. Es löst die bisherigen Hartz-IV-Leistungen ab. Das Wohn- und auch das Kindergeld werden angepasst und die Krankenkassen verlangen künftig höhere Beiträge.

Was sich sonst noch im nächsten Jahr ändert? Lies einfach weiter: Wir haben alle Neuerungen und Änderungen für dich gesammelt. Schau mal rein, was 2023 alles für dich wesentlich ist.

Hier erfährst du, welche Änderungen 2023 anstehen:

Neu für Verbraucher

Verbraucherrechte 2023

Strompreisbremse

Die Strompreisbremse deckelt den von privaten Verbrauchern und kleinen Unternehmen zu zahlenden Strompreis bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Diese Deckelung gilt jedoch nur für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. In der Regel wird dafür der Vorjahresverbrauch herangezogen. Für den über diesen 80 Prozent liegenden Verbrauch müssen Stromkunden den regulären Marktpreis zahlen.

Die Strompreisbremse gilt ab dem 1. März 2023, umfasst aber rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023. Die sog. Entlastungsbeträge für Januar und Februar werden erst im März 2023 ausgezahlt. 

Gaspreisbremse

Der Gaspreis wird bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Von dieser Begrenzung profitieren alle privaten Haushalte sowie Vereine. Und auch kleine und mittlere Unternehmen werden so unterstützt, sofern sie weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen. Bei Fernwärme erfolgt die Deckelung bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Die Deckelung gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede weitere Kilowattstunde gilt der reguläre Marktpreis.

Die Entlastung erfolgt für Verbraucher automatisch. Der Energieversorger berechnet den Gasabschlag anhand der vorliegenden Daten oder der Vermieter/die Vermieterin übernimmt dies.

Die Gaspreisbremse startet ab März 2023, umfasst aber rückwirkend auch die Monate Januar und Februar 2023.

Höhere Tabaksteuer

Rauchen wird ab dem 1. Januar 2023 noch einmal teurer. Durch die Erhöhung der Tabaksteuer steigt der Preis für eine Packung mit 20 Glimmstängeln durchschnittlich um rund 10 Cent an.

Im Jahr 2022 kostete eine Schachtel Zigaretten mit einem Inhalt von 20 Stück durchschnittlich 7,60 Euro. Im Jahr 2023 ist also mit Kosten von etwa 7,70 Euro zu rechnen. Und auch in späteren Jahren werden Zigaretten noch einmal teurer:

Jahr

Preis pro Schachtel à 20 Stück

2022

~7,60 Euro

2023

~7,70 Euro

2025

~7,85 Euro

2026

~8,00 Euro

49-Euro-Ticket/Deutschlandticket

2022 gab es im Sommer für drei Monate das 9-Euro-Ticket. Da es sehr gut angenommen wurde, soll nun ein ähnliches, wenn auch teureres Angebot folgen: Das 49-Euro-Ticket, das auch "Deutschlandticket" genannt wird, soll ab 2023 bundesweit für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten. Kunden können damit Straßenbahnen, S- und U-Bahnen, Regionalzüge sowie Stadt- und Regionalbusse nutzen.

Das Ticket soll es im monatlich kündbaren Abo geben. Als Starttermin wird von der Politik inzwischen der 1. April 2023 angepeilt, die Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde halten jedoch einen Start im Mai 2023 für realistischer.

Dieses besondere Angebot soll es zunächst für zwei Jahre, also bis Ende 2024 geben. Wie es danach weitergeht bzw. ob überhaupt, wollen Bund und Länder 2024 besprechen.

Mehrwegpflicht in der To-go-Gastronomie

Verkaufen Restaurants, Bistros, Cafés, Kantinen, Tankstellen oder Catering-Betriebe Speisen zum Mitnehmen (also Essen und/oder Trinken), müssen sie diese ab dem 1. Januar 2023 auch in einer Mehrwegverpackung anbieten. Das Produkt darf beim Verkauf in einer Mehrwegverpackung nicht teurer sein als in einer Einwegverpackung. Für diese Verpackung dürfen die Unternehmen – ähnlich wie beim ➤Flaschenpfand – allerdings ein Pfand erheben.

Kleinere Geschäfte wie Kioske, Imbisse und Spätis sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn dort nicht mehr als fünf Beschäftigte arbeiten und die Ladenfläche nicht größer als 80 Quadratmeter ist. Hier muss es den Kunden aber erlaubt sein, eigene Mehrwegbehältnisse mitzubringen und befüllen zu lassen.

Für Geschäfte mit einer kleinen Ladenfläche (unter 80 Quadratmeter), die jedoch zu einer größeren Kette gehören, gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Im gesamten Unternehmen sind in diesen Fällen in der Regel mehr als fünf Menschen beschäftigt, sodass Mehrwegverpackungen angeboten werden müssen.

Neu in der Arbeitswelt

Neues in der Arbeitswelt 2023: Eine Frau sitzt am Laptop

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Den sog. "gelben Schein", also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. "Krankschreibung" müssen Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr per Post an den Arbeitgeber verschicken. Ab diesem Datum müssen vielmehr die Arbeitgeber die Daten elektronisch als sog. eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen.

Und das geht so: Bist du einmal krank, gibst du nach dem Arztbesuch wie bisher auch unverzüglich bei deinem Arbeitgeber Bescheid. Dabei nennst du auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Arztpraxis übermittelt noch am selben Tag die Krankschreibung elektronisch an die Krankenkasse. Von dort kann der Arbeitgeber dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anfordern. 

Mindestlohn in der Pflege steigt

Der Mindestlohn für in der Pflege tätige Menschen steigt im Jahr 2023 in zwei Stufen an: 

  • im Mai 2023 und
  • im Dezember 2023

Pflegehilfskräfte bekommen ab dem 1. Mai 2023 mindestens 13,90 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Dezember 2023 sind es mindestens 14,15 Euro pro Stunde.

Qualifizierte Pflegehilfskräfte verdienen ab dem 1. Mai 2023 mindestens 14,90 Euro pro Stunde und ab dem 1. Dezember 2023 nicht weniger als 15,25 Euro.

Der Mindestlohn für Pflegefachkräfte steigt am 1. Mai 2023 auf 17,65 Euro und am 1. Dezember 2023 weiter auf 18,25 Euro.

Ausgeweitete Homeoffice-Pauschale

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann diesen Umstand auch weiterhin von der Steuer absetzen. Die Homeoffice-Pauschale gilt auch 2023 und wird zudem erhöht: Ab 2023 können bis zu 1.260 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Bislang waren es nur 600 Euro. Pro Jahr sind so bis zu 210 Homeoffice-Tage à sechs Euro absetzbar. (Bislang waren es nur 120 Tage à fünf Euro.)

Wichtig zu wissen: Diese Pauschale kann auch dann in der ➤Steuererklärung angegeben werden, wenn kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist.

Höherer Ausbildungsfreibetrag

Für die Abgeltung des Sonderbedarfs für ein auswärtig untergebrachtes, volljähriges Kind in Ausbildung wird der Freibetrag angehoben. Dieser sog. "Ausbildungsfreibetrag" lag bislang bei 924 Euro pro Jahr. 2023 wird er auf 1.200 Euro angehoben. 

Neue Verdienstgrenze beim Midijob

Arbeitnehmer mit geringem Einkommen sollen vor dem Hintergrund der hohen Energiekosten und der Inflation entlastet werden. Für Midijobber steigt deshalb am 1. Januar 2023 die Verdienstgrenze von aktuell 1.600 Euro auf 2.000 Euro. Sie müssen dadurch auch bei diesem höheren Einkommen geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. So bleibt netto mehr übrig.

Neues rund ums Auto

Neues rund ums Auto 2023: Viele Autos fahren auf einer Straße

Führerscheinumtausch

Je nachdem, wann du deinen Führerschein gemacht hast, ist er aus grauer Pappe, rosa oder eine weiße Plastikkarte. Bis zum Jahr 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-Führerschein umgetauscht werden. Ist das Dokument jünger, also ab dem 20. Januar 2013 datiert, musst du es nicht tauschen.

Führerscheine ausgestellt vor 1999

Ist dein Führerschein vor 1999 datiert, hängt es von deinem Geburtsjahr ab, bis wann der "Lappen" getauscht sein muss.

Geburtsjahr

Umtauschfrist bis

bis 1952

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

ab 1971

19. Januar 2025

Führerscheine ausgestellt nach 1999

Ist den Führerschein nach 1999 ausgestellt worden, gelten diese Fristen:

Ausstellungsjahr

Umtauschfrist bis

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

Keine höhere CO2-Steuer

Geringere Kaufprämie für E-Autos

Planst du, dir ein E-Auto anzuschaffen, gibt es ab 2023 eine geringere Förderung als bisher. Für E-Autos mit einem Kaufpreis unter 40.000 Euro gibt es dann noch 4.500 Euro Umwelt- und Innovationsprämie (früher waren es 6.000 Euro). Teurere Wagen mit einem Preis von 40.000 bis 65.000 Euro werden nur noch mit 3.000 Euro, statt wie bisher mit 5.000 Euro gefördert.

Ab dem 1. September 2023 können zudem nur noch Privatpersonen einen Antrag auf die Förderung stellen. 

Von den Herstellern wird es auch weiterhin zusätzlich eine Prämie geben. Ob diese auch weiterhin bei 50 Prozent der staatlichen Förderung liegt, steht allerdings noch nicht fest. Bliebe es bei diesem Wert, wären Förderungen in Höhe von 6.750 Euro bzw. 4.500 Euro möglich.

Zum 1. Januar 2024 sollen die staatlichen Kaufprämien weiter sinken. Für Autos bis zu einem Preis von 45.000 Euro gibt es dann nur noch 3.000 Euro. Teurere Wagen werden ab diesem Datum nicht mehr gefördert. 

Für die kommenden beiden Jahre, also 2023 und 2024, stehen insgesamt 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfond (KTF) bereit. Im Jahr 2023 können davon 2,1 Milliarden verwendet werden, im Jahr 2024 1,3 Milliarden. Sobald diese Mittel aufgebraucht sind, endet die Förderung.

Keine Förderung mehr für Plug-in-Hybride

Ab dem 1. Januar 2023 sind nur noch solche elektrischen Fahrzeuge förderfähig, die ausschließlich per Batterie oder Brennstoffzelle betrieben werden. Für Plug-in-Hybride entfällt die Förderung.

Ach, apropos "Batterie": Wie du auch ohne Messgerät herausfindest, ob deine Batterie für die Fernbedienung oder den Feuermelder noch genügend Saft hat, ➤verraten wir dir genau hier.

Masken im Verbandskasten

Schon seit dem 1. Februar 2022 gilt für den Inhalt des Verbandskastens die überarbeitete ➤Norm 13164: Sie sieht vor, dass zusätzlich zu den anderen vorgeschriebenen Utensilien zwei medizinische Masken (sog. "OP-Masken") mitgeführt werden müssen. Du kannst auch FFP2-Masken nutzen, verpflichtend sind sie jedoch nicht.

Diese Vorschrift gilt zwar schon geraume Zeit, es gab bislang jedoch eine Übergangsfrist: Noch bis zum 31. Januar 2023 kann ein Verbandskasten nach alter Norm mitgeführt werden. Du musst ihn nicht nachrüsten. Ab dem 1. Februar 2023 gelten dann jedoch die neuen Anforderungen.

Neue Typ- und Regionalklassen

Auch im kommenden Jahr, also 2023, werden wieder die Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Versicherung angepasst. Von diesen Klassen hängt ab, wie teuer die Versicherung für einen bestimmten Wagen ist. 

2023 müssen etwa acht Millionen Autobesitzer mit einer höheren Einstufung bei der Typklasse rechnen und somit künftig mehr zahlen. Rund fünf Millionen werden niedriger eingestuft, wodurch die Kosten sinken. Für rund 30 Millionen Autobesitzer ändert sich nichts.

Bei der Regionalklasse steht für etwa zehn Millionen Autohalter eine Hochstufung und damit eine Verteuerung an. Etwa fünfeinhalb Millionen werden heruntergestuft und zahlen daher künftig weniger. Rund 27 Millionen Fahrzeuge bleiben in der bisherigen Regionalklasse.

Erhöht sich dein Beitrag, hast du übrigens ein Sonderkündigungsrecht. Einen neuen, günstigeren Versicherer findest du dann z. B. mit unserem Partner ➤Check24.

Höhere Lkw-Maut

Zum Jahresbeginn wird die Lkw-Maut in Deutschland steigen. Für das Befahren von Autobahnen und Bundesstraßen werden dann höhere Abgaben fällig. Pro Kilometer sind es ab dem 1. Januar 2023 je nach Schadstoffklasse sowie Achs- und Gewichtsklasse zwischen 9,8 und 35,4 Cent.

Neues rund ums Geld

Neues rund ums Geld 2023: Eine Frau hält ein Sparschwein fest

Bürgergeld löst Hartz IV ab

Ab dem 1. Januar 2023 wird es kein Hartz IV mehr geben. Stattdessen wird das Bürgergeld eingeführt. In diesen Punkten wird es sich vom bisherigen Hartz IV unterscheiden:

  • Der Regelsatz für Erwachsene wird bei 502 Euro pro Monat liegen. Als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV gab es bisher 449 Euro. Lebenspartner:innen werden 451 Euro erhalten, nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern 402 Euro, Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 348 Euro und Kinder bis zu fünf Jahren 318 Euro.
    Volljährige Menschen in Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB) bekommen 402 Euro. 

Leistungsempfänger

Regelsatz

Veränderung ggü. Hartz IV

Alleinstehende/alleinerziehende Person

502 Euro

+53 Euro

Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften

451 Euro

+47 Euro

Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII)

402 Euro

+42 Euro

Nicht erwerbstätige Erwachsene (unter 25 J.) im Haushalt der Eltern

402 Euro

+42 Euro

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

420 Euro

+44 Euro

Kinder von 6 bis 13 Jahren

348 Euro

+37 Euro

Kinder von 0 bis 5 Jahren

318 Euro

+33 Euro

  • Lebt eine betroffene Person in einer zu großen Wohnung, gibt es künftig eine Schonfrist von einem Jahr.
  • Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit ist ein Vermögen bis zu 40.000 Euro als sog. Schonvermögen zulässig. Jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft darf 15.000 Euro behalten.
  • Sanktionen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich, wenn Arbeitslose ihre Mitwirkungspflichten verletzen.
  • Der sog. Vermittlungsvorrang wird wegfallen. Sofern es die Möglichkeit zu einer Aus- oder Weiterbildung gibt und gleichzeitig ein Jobangebot besteht, kann sich die betroffene Person auch für das Bildungsangebot entscheiden. Es gilt nun der Grundsatz: "Ausbildung vor Aushilfsjob".
  • Es werden seit dem 1. Juli 2023 außerdem höhere Freibeträge gelten. Es darf also mehr hinzuverdient werden. Werden zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, bleiben der Person davon künftig 30 Prozent statt wie bisher 20 Prozent erhalten. Schüler:innen, Studierende, Auszubildende sowie Bundesfreiwilligen- und Freiwilliges-soziales-Jahr-Dienstleistende (FSJ) dürfen bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei erhalten. In den ➤Ferien können Schüler:innen unbegrenzt viel hinzuverdienen.

Höherer Krankenkassenbeitrag

Zum 1. Januar 2023 steigen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Geplant ist ein Anstieg um 0,3 Punkte auf dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns. Das ist ein neuer Rekordwert. Mit den höheren Beiträgen sollen vor allem die deutlich höheren Kosten im Gesundheitswesen durch die Coronapandemie ausgeglichen werden. 17 Milliarden Euro groß ist das sonst erwartete Defizit der Krankenkassen.

Zwischenzeitlich war angedacht gewesen, die Beiträge nur um 0,2 Punkte anzuheben. Bei dieser Lösung müssten jedoch die Rücklagen zu stark beansprucht werden, sodass einzelne Krankenkassen in wirtschaftliche Gefahr geraten könnten.

Voraussichtlich mehr Rente

Die gesetzliche Rente soll voraussichtlich im Juli 2023 steigen. Im Westen könnte sie um 3,5 Prozent angehoben werden, im Osten um 4,2 Prozent. Ob dies tatsächlich so kommt und ob die Anhebung in der geplanten Höhe erfolgt, steht jedoch noch nicht fest (Stand: Dezember 2022).

Voraussichtlich im März 2023 wird sich die Bundesregierung mit der Höhe der Rentenanpassung befassen.

Steuerentlastungen rund um die Rente

Ab 2023 können die gezahlten Rentenbeiträge komplett von der Steuer abgesetzt werden. Das war ursprünglich erst ab dem Jahr 2025 geplant.

Renten werden künftig in der Auszahlungsphase besteuert. Um das auszugleichen, sind die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Die Steuerzahlungen der Beschäftigten verringern sich dadurch im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und im Jahr 2024 um 1,8 Milliarden Euro.

Mehr Kindergeld

Zum 1. Januar 2023 erhöht sich das Kindergeld: Für die ersten drei Kinder gibt es jeweils 250 Euro monatlich. Für das erste und zweite Kind gibt es somit künftig 31 Euro mehr pro Monat als bisher. Beim dritten Kind sind es 25 Euro monatlich mehr. Für das vierte und jedes weitere Kind gab es bislang schon 250 Euro monatlich. Dies bleibt auch weiterhin so.

Familien mit zwei Kindern erhalten somit künftig 744 Euro mehr pro Jahr. Gehören drei Kinder zur Familie, sind es 1.044 Euro mehr.

Höherer Kinderfreibetrag

Zum 1. Januar erfolgt eine Erhöhung des Kinderfreibetrags (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) um 404 Euro auf dann 8.952 Euro. Im Folgejahr soll der Freibetrag weiter steigen auf dann 9.312 Euro.

Mehr Wohngeld

Ab 2023 wird das Wohngeld deutlich angehoben. Es wird um durchschnittlich 190 Euro auf etwa 370 Euro monatlich steigen. Zudem werden durch eine Anpassung der Einkommensgrenzen künftig mehr Menschen anspruchsberechtigt sein.

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird zum 1. Januar 2023 erhöht. Das ist der Teil des Jahreseinkommens, für den du keine Steuern zahlen musst. Er ist wichtig, wenn du deine ➤Steuererklärung machst

Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar 2023 um 561 Euro und liegt dann bei 10.908 Euro. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert, also 21.816 Euro.

Höherer Sparer-Pauschbetrag

Der Sparer-Pauschbetrag steigt ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf dann 1.000 Euro für alleinstehende Personen. Für verheiratete oder verpartnerte Menschen wird er von 1.602 Euro auf insgesamt 2.000 Euro angehoben.

Neue Euro-Münzen

Zum 1. Januar 2023 stellt Kroatien die Landeswährung auf Euro um. Ab diesem Tag werden somit kroatische Euro-Münzen in Umlauf gebracht.

Auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen wird der Ingenieur Nikola Tesla zu sehen sein. Die 1-Euro-Münze schmückt ein Bild eines Marders. Dieses Tier heißt im Kroatischen "Kuna", also genauso wie die bisherige kroatische Währung. Auf die 2-Euro-Münze wird der Umriss Kroatiens geprägt. Den Rand dieser Münze verziert der erste Vers des Gedichts "Hymne an die Freiheit". Dort wird somit zu lesen sein: "O LIJEPA O DRAGA O SLATKA SLOBODO“, also "O SCHÖNE O LIEBE O SÜSSE FREIHEIT".

Neue Einkommensgrenze für Spitzensteuer

Der Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 Prozent. Er betrifft all diejenigen, die im Jahr ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von bisher 58.597 Euro haben. Ab dem 1. Januar 2023 wird diese Grenze angehoben: Sie liegt dann bei 62.810 Euro.

Sonstige Neuigkeiten

Neues 2023 in weiteren Bereichen: Jemand hält ein Paragraphenzeichen gegen die Sonne

Lieferkettengesetz tritt in Kraft

Das Lieferkettengesetz heißt eigentlich noch etwas sperriger "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" (LKSG). Es soll in Deutschland tätige Unternehmen dazu verpflichten, im Hinblick auf die Liefer- und Wertschöpfungsketten ihrer Verantwortung gerecht zu werden.

Konkreter heißt das, dass die Unternehmen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen müssen. So sollen entsprechende Missstände oder Gefahren vermieden werden.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeiter:innen. Ab 2024 sollen sich dann auch Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeiter:innen daran halten müssen.

Mehr Geld für Photovoltaikanlagen

Durch die Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) gibt es ab dem 1. Januar 2023 mehr Geld für Photovoltaikanlagen, wenn diese am oder nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

Sowohl für Volleinspeise- als auch für Eigenversorgungsanlagen gibt es dann höhere Vergütungssätze.

Für Photovoltaikanlagen zur Eigenversorgung mit einer Leistung bis zu zehn Kilowatt gibt es dann 8,2 Cent pro Kilowattstunde, für solche mit bis zu 40 Kilowatt Leistung gibt es 7,1 Cent pro Kilowattstunde.

Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung profitieren ebenfalls von höheren Vergütungssätzen. Hier werden jetzt bei Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt 13,0 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Bei größeren Anlagen wird der die zehn Kilowatt überschreitende Anlagenteil mit 10,9 Cent pro Kilowattstunde vergütet.

Notvertretungsgesetz tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar 2023 haben Ehegatten in Notfallsituationen ein Vertretungsrecht, wenn diese den Bereich der Gesundheitssorge betreffen. Dieses Recht greift allerdings nur, wenn die Ehegatten bislang keine andere Regelung zur gegenseitigen Vertretung (z. B. in einer Vorsorgevollmacht) festgelegt haben.

Das Gesetz schafft für die Dauer von maximal sechs Monaten die Möglichkeit, in gesundheitlichen Angelegenheiten für den oder die jeweils andere/n zu entscheiden. Der behandelnde Arzt oder die Ärztin ist dann außerdem von der Schweigepflicht befreit und darf Auskunft geben.

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