Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder und jede ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und dabei die gesetzlichen Fristen einzuhalten. Zwar lohnt es sich in der Regel, die Erklärung auszufüllen und dem Finanzamt zuzusenden – ein Muss ist das jedoch nicht. Für viele Menschen ist die Steuererklärung freiwillig. Sie geben sie dann in der Regel ab, weil sie auf eine Rückzahlung vom Finanzamt hoffen.
Eine Steuererklärung abgeben und dich an die Abgabefrist halten musst du nur dann, wenn bei dir einer oder mehrere dieser Punkte zutreffen:
- Du bist verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und ihr habt bei der Zusammenveranlagung die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 mit Faktor. Gleiches gilt, wenn einer von euch beiden die Steuerklasse 6 hat.
- Du hast im Steuerjahr Lohnersatzleistungen in Höhe von mehr als 410 Euro bekommen. Das ist beispielsweise Arbeitslosen-, Eltern-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld.
- Du bist Arbeitnehmer und hast neben den Einkünften aus deiner nicht-selbstständigen Arbeit Einnahmen von mehr als 410 Euro im Steuerjahr. Das können z. B. solche aus einer Vermietung sein.
- Du hast einen individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte.
- Du beziehst mehrere Arbeitslöhne nebeneinander.
- Du hast den Arbeitgeber gewechselt und der neue hat bei der Lohnsteuerberechnung nicht die Werte des vorherigen Arbeitgebers berücksichtigt.
- Dein:e Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in ist im Steuerjahr gestorben oder deine Ehe/Lebenspartnerschaft wurde geschieden und einer von euch beiden hat im selben Jahr neu geheiratet oder sich verpartnert.
- Du lebst im Ausland und hast die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt.
- Auf deiner Lohnsteuerkarte ist ein:e Ehe- bzw. Lebenspartner:in eingetragen, der/die im EU-Ausland lebt.
- Du hast Kapitalerträge, auf die keine Abgeltungssteuer erhoben werden konnte.
- Deine steuerpflichtigen Einkünfte wurden noch nicht versteuert. Das ist z. B. dann so, wenn du selbstständig bist.
Auch für Rentner kann die Abgabe einer Steuererklärung Pflicht sein. Das gilt immer dann, wenn sie z. B. zusätzliche Einkünfte haben, die den sog. Grundfreibetrag überschreiten. Die Höhe dieses Grundfreibetrags wird jährlich angepasst. 2022 lag er bei 10.347 Euro. Im Jahr 2023 sind Einkünfte erst dann steuerpflichtig, wenn sie den Grundfreibetrag in Höhe von 10.908 Euro überschreiten.
Und schließlich bist du auch dann zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, wenn dich das Finanzamt dazu auffordert.