PAYBACK PAY Teilnahmebedingungen (gültig ab 01.10.2024)

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis („Vertrag“) über die Teilnahme am Verfahren PAYBACK PAY (wie unter Ziffer 1. bezeichnet) zwischen der PAYBACK GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München ("PAYBACK") und einem von PAYBACK für die Teilnahme am Verfahren PAYBACK PAY registrierten und von PAYBACK für die Teilnahme an PAYBACK PAY freigeschalteten Teilnehmer ("Nutzer"). Der Vertrag kommt zwischen Ihnen als Nutzer und PAYBACK zustande, wenn PAYBACK Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses und die Freischaltung für PAYBACK PAY bestätigt und PAYBACK damit Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrages annimmt. Dies geschieht im Zusammenhang mit der Nutzung einer App (der „PAYBACK App“) grundsätzlich wie folgt: Wenn Sie in der PAYBACK App mit Blick auf diese Teilnahmebedingungen den Button [„Fertig und los“] betätigen, geben Sie ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Die Annahme des Angebots durch PAYBACK und somit der Abschluss des Vertrages kommt erst zustande, wenn Ihnen in der PAYBACK App eine Bestätigung angezeigt wird, wonach der Registrierungsprozess abgeschlossen und die Freischaltung für PAYBACK PAY erfolgt ist.
Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages und die Ermöglichung der Teilnahme an PAYBACK PAY besteht nicht.

Inhalt

  1. Überblick über das Verfahren von PAYBACK PAY
  2. Unentgeltlichkeit
  3. Verfügbarkeit, Funktionalität und Qualität
  4. Teilnahmevoraussetzungen
  5. Ihr Passwort, Nutzungsbeschränkungen und Abtretungs- sowie Übertragungsverbot
  6. Änderung von Angaben, Benachrichtigungen und Form von Erklärungen
  7. Ablauf des Bezahlvorgangs und Erstattung
  8. PAYBACK Fuel&Go
  9. Ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
  10. Sperrung der Teilnahme an PAYBACK PAY
  11. Haftung von PAYBACK
  12. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
  13. Änderungen der Teilnahmebedingungen
  14. Wechsel des Vertragspartners
  15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand; Sonstiges
  16. Unwirksamkeit


1. Überblick über das Verfahren von PAYBACK PAY

1.1. PAYBACK bietet Ihnen die Möglichkeit, nach Maßgabe dieses Vertrages bestimmte Angaben, einschließlich des Zahlungsmittels im Rahmen der Registrierung zu hinterlegen, um anschließend bei Unternehmen im stationären Handel / vor Ort oder in deren Onlineshops bzw. in deren eCommerce-Angeboten, soweit diese Unternehmen jeweils ebenfalls am Verfahren PAYBACK PAY teilnehmen („Händler"), bequem unbar im Wege des Lastschriftverfahrens oder über nachfolgend weiter konkretisierte Zahlungskarten ausgehend von einer Funktion innerhalb der PAYBACK App bezahlen zu können („Zahlungsfunktionalität“). Die vorstehend beschriebene Zahlungsfunktionalität wird auch als PAYBACK PAY bezeichnet.

1.2. Als Zahlungsmittel können Sie einen Einzug mittels SEPA-Basis-Lastschrift („PAY mit Lastschrift“) bzw. eine Zahlung mittels einer für PAYBACK PAY zugelassenen Zahlungskarte („PAY mit Karte“) wählen. Für PAY mit Karte grundsätzlich zugelassen sind Zahlungskarten, die online einsetzbare und zu Zahlungszwecken hinterlegbare Kreditkarten, Debitkarten und Prepaid-Karten der Kartenorganisationen Mastercard (ohne Maestro), VISA (ohne V-Pay) und American Express (gemeinsam auch als „Karte“ bezeichnet) sind. Sie dürfen für PAY mit Karte jedoch solche Karten nicht hinterlegen, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsdienstleister, der die Karte herausgibt und Ihnen zur Nutzung zur Verfügung stellt (der „Kartenherausgeber“), und/oder Dritten (z. B. Ihrem Arbeitgeber) nicht für eine Nutzung im Zusammenhang mit Kundenbindugs-/Loyalty Programmen bzw. PAYBACK/PAYBACK PAY genutzt werden dürfen. PAYBACK schuldet keine entsprechende Prüfung, weist jedoch darauf hin, dass es bei solchen Karten bei Registrierung und/oder Nutzung im Rahmen von PAYBACK PAY zu Ablehnungen kommen kann.
Sie können sich mit dem Zahlungsmittel PAY mit Lastschrift oder mit PAY mit Karte  registrieren oder auch von Anfang an beide Zahlungsmittel hinterlegen. Sofern Sie beide Zahlungsmittel hinterlegen, müssen Sie eines der beiden Zahlungsmittel – also Einzug mittels SEPA-Basis-Lastschrift oder Karte – als Ihr sog. Standard-Zahlungsmittel angeben. Wählen Sie den Einzug mittels SEPA-Basis-Lastschrift als Ihr Standard-Zahlungsmittel, steht die Zahlungsfunktionalität wie in diesen Teilnahmebedingungen für PAY mit Lastschrift beschrieben zur Verfügung. Wählen Sie die Karte als Ihr Standard-Zahlungsmittel steht die Zahlungsfunktionalität von PAYBACK PAY wie in diesen Teilnahmebedingungen für PAY mit Karte beschrieben zur Verfügung. Eine Änderung Ihres Standard-Zahlungsmittels müssen Sie ausdrücklich in dem dafür vorgesehenen Verfahren in der PAYBACK App nach Legitimation durch Ihre PAY-PIN vornehmen (siehe Ziffer 5.). Sollte der Bezahlvorgang mit Ihrem Standard-Zahlungsmittel (z.B. abgelaufene Kreditkarte) nicht möglich sein, behält sich PAYBACK vor, auf das weitere, von Ihnen hinterlegte Zahlungsmittel zurückzugreifen. Dies geschieht nur, um den Bezahlvorgang zu ermöglichen und soweit dies möglich und Ihnen zumutbar ist. In einem solchen Fall werden Sie über den Wechsel des Zahlungsmittels informiert.
Bei PAY mit Lastschrift erteilen Sie dem vom jeweiligen Händler beauftragten, an PAYBACK PAY teilnehmenden Zahlungsdienstleister („Abrechnungspartner") ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat. Auf Basis dieses Mandats ist der Abrechnungspartner bei Nutzung der Zahlungsfunktionalität berechtigt, im Auftrag des Händlers Lastschrifteinzüge von Ihrem Konto vorzunehmen. Die Einlösung dieser Lastschriften erfolgt durch Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister („Bank“) im Einklang mit den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Bank getroffen haben; nur mit Ihrer Bank haben Sie insoweit ein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Zahlungsdiensten.
Bei PAY mit Karte hinterlegen Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses beim Abrechnungspartner vorab die Daten Ihrer Karte (die „Kartendaten“), indem Sie die Karte in der PAYBACK App mit der Kamera Ihres Smartphone fotografieren oder manuell eingeben. Außerdem müssen Sie sich gegebenenfalls mittels einschlägiger Sicherheitsverfahren (wie z.B. 3D-Secure oder SMS-Bestätigung) identifizieren und Ihre Sicherheitsmerkmale verifizieren lassen. Bei Nutzung der Zahlungsfunktionalität PAY mit Karte wird der Abrechnungspartner im Auftrag des Händlers eine Kartenzahlungstransaktion mittels der hinterlegten Karte anstoßen. Die Nutzung und Belastung Ihrer Karte erfolgt gemäß den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Kartenherausgeber, der die Karte herausgibt und Ihnen zur Nutzung zur Verfügung stellt, getroffen haben; nur mit Ihrem Kartenherausgeber haben Sie insoweit ein Vertragsverhältnis über die Nutzung der Karte und die Erbringung von Zahlungsdiensten.
Weder mit PAYBACK noch mit dem Abrechnungspartner schließen Sie ein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Zahlungsdiensten.

1.3. PAYBACK erlangt zu keiner Zeit Besitz an den übermittelten Beträgen oder irgendeine Verfügungsbefugnis darüber, insbesondere befinden sich diese zu keiner Zeit auf einem Konto, auf das PAYBACK zugreifen kann. Auch sonst ist PAYBACK an der Abwicklung des Bezahlvorgangs nicht beteiligt, außer dass PAYBACK durch die technische Einbindung der PAYBACK PAY-Plattform in die PAYBACK App den Austausch bestimmter Daten zwischen dem Händler und dem Abrechnungspartner technisch unterstützt.

1.4. Es können mehrere Abrechnungspartner an PAYBACK PAY teilnehmen, wobei der für eine konkrete Bezahltransaktion einzusetzende Abrechnungspartner von dem jeweiligen Händler beauftragt wird. Welche Unternehmen aktuell jeweils Abrechnungspartner sind, können Sie hier einsehen. Nachfolgend wird der sprachlichen Einfachheit halber nur von dem Abrechnungspartner in der Einzahl gesprochen.

1.5. Sie können auch im Rahmen einer Zahlung mit PAYBACK PAY die Funktion Mobile Punkteeinlösung nutzen. Diese steht Ihnen als Teil der Nutzung der PAYBACK App zur Verfügung. Der Abrechnungspartner ist in die Einlösung und die Abrechnung von PAYBACK Punkten und in die Rückbuchung von PAYBACK Punkten im Falle von Rückerstattungen nicht einbezogen. Die Einzelheiten zur Mobilen Punkteeinlösung sind in den Nutzungsbedingungen zur PAYBACK App geregelt; diese finden Sie hier.

1.6. Die von PAYBACK zur Nutzung bereitgestellten Funktionalitäten führen nicht dazu, dass PAYBACK an dem (Kauf-)Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Nutzer direkt oder indirekt beteiligt oder darin sonst wie involviert ist. Für PAYBACK bestehen keine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Nutzer.

2. Unentgeltlichkeit

Die Leistungen von PAYBACK gemäß diesem Vertrag sind für Sie unentgeltlich. Die Nutzung von PAYBACK PAY erfordert allerdings, dass Sie weitere Verträge mit Dritten abschließen oder abgeschlossen haben (z.B. mit Ihrer Bank, Ihrem Kartenherausgeber oder mit Ihrem Mobilfunkanbieter); daraus entstehende Kosten haben Sie zu tragen.

3. Verfügbarkeit, Funktionalität und Qualität

3.1. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ein Händler am Verfahren PAYBACK PAY generell oder im Einzelfall teilnimmt oder weiterhin teilnimmt und bei diesem Händler Bezahlung mit PAYBACK PAY möglich ist.

3.2. PAYBACK bietet Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung von PAYBACK PAY, sofern und so weit die für den Datenaustausch genutzte Plattform verfügbar und funktionsfähig ist, jedoch sagt PAYBACK Ihnen keine Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von PAYBACK PAY oder von Teilen dieses Verfahrens zu.

3.3. PAYBACK bietet Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung von PAYBACK PAY mit den Funktionalitäten und der Qualität, welche die Plattform zum jeweiligen Zeitpunkt aufweist, jedoch sagt PAYBACK Ihnen keine bestimmte Funktionalität oder Qualität zu, außer dass die Plattform grundsätzlich technisch PAYBACK PAY abwickelt. 

3.4. PAYBACK ist berechtigt, PAYBACK PAY jederzeit ganz oder teilweise und ohne Vorankündigung zu ändern, einschließlich einer Anpassung von Funktionalitäten, soweit PAYBACK PAY grundsätzlich beibehalten bleibt und soweit Ihnen eine entsprechende Änderung zumutbar ist; PAYBACK ist jedoch zu solchen Änderungen und Anpassungen nicht verpflichtet. Änderungen und Anpassungen können dazu führen, dass Sie zur Weiternutzung von PAYBACK PAY eine aktuelle Version der PAYBACK App installieren müssen oder dass ein bisher genutztes Smartphone zur Nutzung von PAYBACK PAY nicht mehr geeignet ist oder dass bei der Nutzung der Zahlungsfunktionalität von PAYBACK PAY weitere Schritte erforderlich werden.

4. Teilnahmevoraussetzungen

4.1. Nutzer können ausschließlich natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind und

  • an dem von PAYBACK betriebenen PAYBACK Programm teilnehmen,
  • Inhaber eines gültigen und nicht gesperrten PAYBACK Teilnehmerkontos sind,
  • die Nutzungsbedingungen für die PAYBACK App akzeptiert haben,
  • den Login in den persönlichen Bereich des PAYBACK Teilnehmerkontos auf www.PAYBACK.de oder der PAYBACK App anhand einer Kombination aus Passwort und PAYBACK Kartenummer oder E-Mail Adresse vornehmen (wobei in jedem Fall zwingend eine gültige E-Mail Adresse angegeben und bestätigt werden muss),
  • eine postalische Privatanschrift (keine Firmenanschrift) hinterlegt haben, unter welcher ihnen Post- und Briefsendungen zugehen (insbesondere keine Retouren erfolgen),
  • den Registrierungsprozess für die Teilnahme an PAYBACK PAY erfolgreich abgeschlossen haben und für die Teilnahme an PAYBACK PAY durch PAYBACK freigeschaltet wurden, sowie
  • für PAY mit Lastschrift:
    • verfügungsberechtigt über ein auf den bei PAYBACK hinterlegten Namen lautendes Konto (Zahlungskonto) bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, mit dem sie am SEPA-Lastschriftverkehr teilnehmen können, und
    • dem Abrechnungspartner wirksam ein SEPA-Lastschriftmandat für das vorgenannte Konto (Zahlungskonto) erteilt haben, bzw.
  • für PAY mit Karte:
    • eine auf den bei PAYBACK im Rahmen der Registrierung zu PAYBACK PAY hinterlegten Namen lautende Karte verwenden, die für PAYBACK PAY zugelassen und gültig ist (vgl. Ziff. 1.2), und
    • beim Abrechnungspartner im Rahmen der Registrierung die Kartendaten zu dieser Karte hinterlegt haben.

4.2. PAYBACK kann Ihre Teilnahme an PAYBACK PAY von weiteren Voraussetzungen abhängig machen, wie beispielsweise (a) der erfolgreichen Überprüfung Ihrer Identität durch PAYBACK, den Abrechnungspartner oder Dritte (z.B. einen Kontoinformationsdienst) und ggf. der Verifizierung Ihrer diesbezüglichen Angaben oder (b) der erfolgreich durchgeführten Prüfung Ihrer Bonität durch den Abrechnungspartner oder Dritte oder (c) der erfolgreich durchgeführten Prüfung Ihrer Zugriffsberechtigung auf das hinterlegte Zahlungskonto bzw. Ihrer Nutzungsberechtigung betreffend die jeweils hinterlegte Karte durch den Abrechnungspartner oder Dritte oder (d) von Voraussetzungen, die erforderlich sind, um rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen.

4.3. Soweit zur Erfüllung rechtlicher Vorschriften, einschließlich solcher zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug, sowie gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen zusätzliche persönliche Angaben oder Unterlagen von Ihnen oder eine Identifizierung Ihrer Person (bzw. ggf. einer Person, die für Sie handelt oder für die Sie handeln) erforderlich sind oder werden, werden Sie auf entsprechende Anforderung von PAYBACK unverzüglich die erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

4.4. Das gleiche gilt auf entsprechende Anforderung von PAYBACK oder des Abrechnungspartners für sonstige weitere erforderliche Auskünfte und Unterlagen, soweit PAYBACK oder der Abrechnungspartner im Rahmen der Leistungserbringung nach Maßgabe dieses Vertrages ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Auskünfte oder Unterlagen haben, insbesondere im Zusammenhang mit Fragestellungen zu Ihrer Bonität und bei Vorliegen von Betrugs- oder Missbrauchsverdacht.

5. Ihr Passwort, Nutzungsbeschränkungen und Abtretungs- sowie Übertragungsverbot

5.1. Vor Abschluss dieses Vertrages vergeben Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses einen Sicherheitscode zur Teilnahme an PAYBACK PAY („PAY-PIN“), den Sie anhand der entsprechenden Funktion der PAYBACK App ändern können. Sofern PAYBACK diese Funktion anbietet und Ihr Smartphone diese Funktion unterstützt, können Sie zusätzlich eine Teilnahme an PAYBACK PAY per biometrischem Merkmal (z.B. Touch-ID, Fingerprint oder Face-ID) freischalten.

5.2. Nur Sie sind zur Teilnahme an PAYBACK PAY unter Verwendung Ihrer PAY-PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihres biometrischen Merkmals berechtigt.

5.3. Sie verpflichten sich, an PAYBACK PAY ausschließlich für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke und nicht für geschäftliche, berufliche oder gewerbliche Zwecke teilzunehmen.

5.4. Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von PAYBACK an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen.

6. Änderung von Angaben, Benachrichtigungen und Form von Erklärungen

6.1. Sie sind verpflichtet, PAYBACK unverzüglich Änderungen der im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten mitzuteilen, insbesondere der hinterlegten Postanschrift oder der hinterlegten Bankverbindung oder der hinterlegten Kartendaten. Sie können für diese Mitteilung eine Funktion der PAYBACK App (soweit vorhanden) oder andere auf PAYBACK.de hierfür angegebene Kommunikationsmöglichkeiten nutzen. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen von Ihnen gegenüber PAYBACK (z.B. eine Kündigung dieses Vertrages).

6.2. Bei einer Änderung des Zahlungsmittels setzt die weitere Teilnahme an PAYBACK PAY voraus, dass jedenfalls zumindest ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist – also entweder eine Bankverbindung, für die Sie  dem Abrechnungspartner ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, oder eine gültige Karte.

6.3. Sofern es einen Wechsel des Abrechnungsdienstleisters gibt, müssen Sie dem Abrechnungsdienstleister über die bereitgestellten Funktionen der App ein neues SEPA- Lastschriftmandat erteilen oder die Kartendaten erneut hinterlegen, um PAYBACK PAY weiter nutzen zu können.

6.4. Sofern in diesem Vertrag keine besondere Kommunikationsform (z.B. E-Mail) vereinbart ist, wird PAYBACK für Benachrichtigungen an Sie betreffend PAYBACK PAY oder die formwahrende Abgabe von Erklärungen im Zusammenhang mit PAYBACK PAY i.d.R. die Benachrichtigungsfunktionen nutzen, die Ihnen in Ihrem persönlichen Bereich auf der Internet-Seite www.PAYBACK.de oder über die PAYBACK App zur Verfügung steht.

7. Ablauf des Bezahlvorgangs und Erstattung

7.1. Für die Nutzung von PAYBACK PAY müssen Sie bestimmte Schritte durchführen. Mit Beginn der Nutzung von PAYBACK PAY erklären Sie verbindlich, dass Sie mittels des von Ihnen registrierten Zahlungsmittels bezahlen und bestätigen, dass Sie selbst PAYBACK PAY nutzen wollen.

7.2. Die Nutzung von PAYBACK PAY wird durch die Auswahl von PAYBACK PAY in der PAYBACK App und der Eingabe Ihrer persönlichen PAY-PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihrer biometrischer Daten vorbereitet. Je nach der vom Händler für die Nutzung von PAYBACK PAY angebotenen Methode kann die Nutzung von PAYBACK PAY beispielsweise erfolgen, indem Sie einen auf Ihrem Smartphone angezeigten QR-Code an der Kasse vorzeigen und durch den Händler scannen lassen oder indem Sie mittels Ihres genutzten Smartphones (sofern ein kompatibles Smartphone mit Android genutzt wird) die zur Nutzung von PAYBACK PAY erforderlichen Informationen durch Nahfeldkommunikation („NFC“) an das Kontaktlos-Terminal bzw. die Kasse des Händlers übertragen. Bei der Nutzung von PAYBACK PAY in Onlineshops bzw. in eCommerce-Angeboten von Händlern kann PAYBACK PAY durch den Nutzer in dem webseitenbasierten Bestellprozess eines Händlers bzw. in der Händler-eigenen App als Zahlungsmethode ausgewählt werden (die verwendeten Endgeräte müssen das verwendete Endgerät muss für entsprechende Transaktionen eine Internetverbindung herstellen). Die jeweils grundsätzlich möglichen Methoden der Nutzung von PAYBACK PAY und die dafür jeweils erforderlichen Schritte sind hier näher erläutert. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ein Händler eine bestimmte Methode von PAYBACK PAY anbietet oder akzeptiert.

7.3. Die weitere Durchführung des Bezahlvorgangs hängt im Falle von PAY mit Lastschrift von der Freigabe durch den Abrechnungspartner ab.

7.4. Bei PAY mit Lastschrift gilt ergänzend Folgendes:
Bei Nutzung von PAY mit Lastschrift bestimmt der Abrechnungspartner fortlaufend und individuell für den jeweiligen Bezahlvorgang, bis zu welcher Höhe der Abrechnungspartner Bezahlvorgänge freigibt (Zahlungslimit). Die Höhe des Zahlungslimits kann von Bezahlvorgang zu Bezahlvorgang unterschiedlich sein. Lehnt der Abrechnungspartner die Freigabe ab, wird der Händler von PAYBACK über diese Ablehnung informiert. Sie können dann nicht unter Anwendung des Verfahrens PAY mit Lastschrift bezahlen. Bei PAY mit Lastschrift ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, auf Grundlage des von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats bei Freigabe des betreffenden Bezahlvorgangs den Betrag mittels Lastschrift von Ihrem angegebenen Zahlungskonto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie auf Grundlage des von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats Ihre Bank an, diese Lastschrift einzulösen. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihr angegebenes Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Einzugs der Lastschrift eine ausreichende Kontodeckung aufweist. Der Abrechnungspartner wird Ihnen Lastschriften mindestens einen Tag vor Einzug per E-Mail ankündigen.
Die Möglichkeit, eine Erstattung des Betrags einer aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats zu Lasten Ihres Kontos ausgeführten Lastschrift zu verlangen, richtet sich nach den zwischen Ihnen und Ihrer Bank getroffenen Vereinbarungen. Die gegebenenfalls entstehenden Kosten für die Nichteinlösung oder die Erstattung von Lastschriften richten sich unter anderem nach der Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Weder PAYBACK noch der Händler noch der Abrechnungspartner kommen hierfür auf, sofern es sich um eine berechtigte (von Ihnen autorisierte und nicht fehlerhafte) Lastschrift handelt.
Sofern PAYBACK und/oder dem betreffenden Abrechnungspartner wegen der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift oder einem Erstattungsverlangen bzgl. einer berechtigten Lastschrift angemessene Kosten entstehen (z.B. Bearbeitungs- oder Anschriftenermittlungskosten), verpflichten Sie sich, diese Kosten zu erstatten. Der betreffende Abrechnungspartner hat dabei bezüglich seiner angemessenen Kosten ein eigenes Forderungsrecht (echter Vertrag zugunsten Dritter). Im Fall der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, den Betrag zzgl. der entstandenen angemessenen Kosten innerhalb von 45 Tagen per Lastschrift erneut einzuziehen, und Sie weisen Ihre Bank an, (a) diese Lastschrift einzulösen und (b) dem Abrechnungspartner Ihren Namen und Ihre Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.

7.5. Bei PAY mit Karte gilt ergänzend Folgendes:
Bei Nutzung von PAY mit Karte bestimmt die zwischen Ihnen und Ihrem Kartenherausgeber getroffene Vereinbarung, bis zu welcher Höhe Bezahlvorgänge freigegeben werden (Zahlungslimit). Hier wird der Abrechnungspartner mittels der von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos eine Zahlungstransaktion in Höhe des Betrags anstoßen, den Sie dem Händler schulden. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Karte zum Zeitpunkt der Zahlungstransaktion einen hinreichenden Verfügungsrahmen aufweist. Die Möglichkeit, eine Erstattung des Betrags einer mittels der beim Abrechnungspartner von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos ausgeführten Zahlungstransaktion zu verlangen, richtet sich nach den zwischen Ihnen und Ihrem Kartenherausgeber getroffenen Vereinbarungen.

7.6. Wenn Sie die Funktion Mobile Punkteeinlösung (Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen der PAYBACK App) zusammen mit PAYBACK PAY verwenden wollen, müssen Sie im Rahmen eines Bezahlvorgangs mit PAYBACK PAY nach Authentifizierung in der PAYBACK App angeben, wie viele der unter Ihrer PAYBACK Kartennummer registrierten Punkte Sie in der jeweiligen PAYBACK PAY Transaktion einlösen wollen. PAYBACK errechnet, aus dem vom Händler übermittelten Gesamtbetrag des Bezahlvorgangs und den einzulösenden Punkten den mit der Zahlungsfunktionalität zu bezahlenden Betrag, indem PAYBACK von dem zu zahlenden Gesamtbetrag den Euro-Gegenwert (Umrechnungsfaktor: 100 Punkte = 1 Euro) der einzulösenden Punkte abzieht. Werden sowohl die einzulösenden Punkte als auch der mit der Zahlungsfunktionalität zu zahlende Betrag erfolgreich autorisiert (Ziffer 7.3 oben), übermittelt PAYBACK dem Händler die Bestätigung der Zahlung einschließlich einer Aufschlüsselung, welcher Teil des Gesamtbetrages bezahlt und für welchen Teilbetrag Punkte eingelöst wurden. Sofern Ihr mobiles Endgerät während des Bezahlvorgangs online empfangsbereit ist, erhalten Sie eine Bestätigung in der PAYBACK App, dass die Transaktion erfolgreich war. Im Übrigen gelten für die Mobile Punkteeinlösung die Nutzungsbedingungen der PAYBACK App.

7.7. Weder PAYBACK noch der jeweils eingesetzte Abrechnungspartner überprüfen bei mit PAYBACK PAY abgewickelten Geschäften die Richtigkeit der von Ihnen oder dem Händler eingegebenen Daten zu gekauften Waren oder geschuldeten Dienstleistungen oder des hierfür zu zahlenden Betrags.

7.8. Der Händler hat die Möglichkeit, Beträge ganz oder teilweise über den Abrechnungspartner zu erstatten. Ob der Händler eine Erstattung vornimmt, müssen Sie mit dem Händler vereinbaren. Weder PAYBACK noch der Abrechnungspartner haften für Ihre Erstattungsansprüche für erworbene Waren oder Dienstleistungen oder übernehmen eine Gewährleistung oder Haftung hierfür. Anspruchsgegner ist insoweit allein der betreffende Händler. 


8. PAYBACK Fuel&Go

8.1. Im Rahmen von PAYBACK PAY bietet PAYBACK die Funktionalität PAYBACK Fuel&Go an. Diese Funktionalität ermöglicht es Ihnen, bei den am PAYBACK Programm teilnehmende Tankstellen der Marke Aral in Deutschland, die die Funktionalität PAYBACK Fuel&Go unterstützen eine Zapfsäule über PAYBACK PAY freizuschalten, anschließend zu tanken und mittels des hinterlegten Zahlverfahrens unter Verwendung der PAYBACK App zu bezahlen. Die PAYBACK App fragt dazu über die Standortfreigabe Ihres Mobilfunkgeräts beim Händler ab, ob die Tankstelle die Funktionalität Fuel&Go unterstützt und ruft bei positiver Rückmeldung die an Ihrem Standort verfügbaren Zapfsäulen ab. Sie wählen anschließend die richtige Zapfsäule aus und können einen gewünschten Tankbetrag eingeben. Über den Abrechnungspartner wird sodann eine Autorisierung für den Tankvorgang angefragt, nach deren Erteilung Kraftstoff getankt werden und der Händler mit seinem Abrechnungspartner die Zahlung abwickeln kann. Der Zahlungsvorgang wird abgeschlossen, nachdem Sie die Zapfpistole wieder korrekt in die Zapfsäule eingehängt haben.

8.2. Für PAYBACK Fuel&Go gilt zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen folgendes:

  • Voraussetzung für die Nutzung von PAYBACK Fuel&Go ist weiterhin, dass Sie der PAYBACK App die Standortfreigabe Ihres Mobilfunkgeräts erteilt haben.
  • Die Fuel&Go-Transaktion setzt sich zusammen aus einer Autorisierung und dem abschließenden Bezahlvorgang, die beide vom Händler und dem Abrechnungspartner abgewickelt werden. Sollten Sie als Nutzer einen Maximalbetrag für den bevorstehenden Tankvorgang gewählt haben, so wird eine Autorisierung durch den Abrechnungspartner für diesen Betrag durchgeführt. Bei Auswahl von „Volltanken“ wird ein mit dem Abrechnungspartner abgestimmter Betrag autorisiert. Für die Durchführung der Autorisierung ist der Abrechnungspartner verantwortlich. PAYBACK erbringt im Zusammenhang mit der Autorisierung lediglich rein technische Unterstützungsleistungen, namentlich die Übertragung von Daten im Zusammenhang mit der Autorisierung und Benachrichtigung über die Höhe des tatsächlichen Zahlbetrags vom PAYBACK PAY-System an den Abrechnungspartner und ist nicht am Erwerb der Kraftstoffe beteiligt.
  • Sie werden in der PAYBACK App auf die erfolgreiche Durchführung der Autorisierung hingewiesen und zum Tanken an der von Ihnen in der PAYBACK App gewählten Zapfsäule aufgefordert. Sollte diese Anzeige in der PAYBACK App nicht erscheinen oder eine Fehlermeldung angezeigt werden, sind Sie verpflichtet, die Bezahlung für abgegebenen Kraftstoff an der Kasse vorzunehmen.
  • Die Nutzung des Smartphones ist aus Sicherheitsgründen ausschließlich vor Beginn und nach Abschluss des Tankvorgangs gestattet. Das Smartphone darf während des Tankvorgangs nicht genutzt oder in der Hand gehalten werden.
  • Nach Abschluss des Tankvorgangs und der Transaktion sowie der Zahlungsabwicklung zwischen Ihnen und dem Händler übermitteln wir Ihnen den von Ihrem Händler generierten und sodann an uns weitergeleiteten Kaufbeleg in einer E-Mail als Link auf eine PDF Datei an die angegebene E-Mail-Adresse. Ausstellung und Inhalt des Kaufbeleges liegt in der alleinigen Verantwortung des Händlers.
  • Der erfolgreiche Abschluss des Zahlungsvorgangs wird Ihnen zusammen mit dem Gesamtbetrag der Transaktion in der PAYBACK App angezeigt.

9. Ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten

9.1. PAYBACK PAY kann nur auf Smartphones genutzt werden, auf denen die PAYBACK App installiert und funktionsfähig ist. Die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen für die Nutzung der PAYBACK App sind hier einsehbar. Für die Schaffung dieser Voraussetzungen sind Sie allein und auf eigene Kosten verantwortlich.

9.2. Sie dürfen PAYBACK PAY nur auf Smartphones nutzen, (a) bei denen vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen nicht (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden, und (b) bei denen Sie in zumutbarem Umfang dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Schadsoftware ergriffen haben.

9.3. Sie sind verpflichtet, eine Weitergabe oder Zugänglichmachung der PAY-PIN sowie der im Rahmen einer Bezahltransaktion generierten Daten an Dritte zu unterlassen; dies gilt nicht, sofern eine solche Weitergabe oder Zugänglichmachung im Rahmen der betreffenden Methode der Nutzung von PAYBACK PAY erforderlich ist (bspw. Vorzeigen eines sog. QR-Codes an der Kasse). Sie sind außerdem verpflichtet, die PAY-PIN sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Insbesondere bei der Eingabe der PAY-PIN am Smartphone haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von der PAY-PIN erlangen oder diese ausspähen können. Die PAY-PIN darf nicht auf dem Smartphone vermerkt oder auf andere Weise zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. PAYBACK weist darauf hin, dass jede Person, die die PAY-PIN kennt und im Besitz des Smartphones ist, PAYBACK PAY verwenden und das durch Sie hinterlegte Zahlungskonto bzw. die durch Sie hinterlegte Karte oder Ihr PAYBACK Punktekonto belasten kann.

9.4. Sofern Sie eine Nutzung von PAYBACK PAY per biometrischem Merkmal freigeschaltet haben, sind Sie verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass kein biometrisches Merkmal eines Dritten im Betriebssystem Ihres Smartphones für die Nutzung der Biometrie-Funktion registriert wurde. PAYBACK weist darauf hin, dass jede Person, deren biometrisches Merkmal ebenfalls im Betriebssystem Ihres Smartphones registriert wurde, PAYBACK PAY verwenden und das durch Sie hinterlegte Zahlungskonto bzw. die durch Sie hinterlegte Karte oder Ihr PAYBACK Punktekonto belasten kann.

9.5. Sofern Sie Grund zu der Annahme haben, dass (a) Dritte Kenntnis von der PAY-PIN erlangt haben, (b) (sofern Sie eine Nutzung von PAYBACK PAY per biometrischem Merkmal freigeschaltet haben) Dritte ein biometrisches Merkmal auf Ihrem Smartphone hinterlegt haben, (c) Ihr Smartphone, auf dem die PAYBACK App installiert ist, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde oder (d) missbräuchliche Verfügungen über PAYBACK PAY vorgenommen wurden, haben Sie unverzüglich von PAYBACK die Sperrung Ihrer Teilnahme an PAYBACK PAY gemäß Ziffer 10.1 zu verlangen und im Fall von (a) in der PAYBACK App eine neue PAY-PIN zu vergeben oder im Fall von (b) das biometrische Merkmal des Dritten von Ihrem Smartphone zu entfernen.

9.6. Wurde der PAY-PIN zurückgesetzt, setzt die weitere Teilnahme an PAYBACK PAY zu Ihrer Sicherheit voraus, dass Sie sich über den Registrierungsprozess erneut identifizieren.

10. Sperrung der Teilnahme an PAYBACK PAY

10.1. PAYBACK darf Ihre Teilnahme an PAYBACK PAY für Sie sperren, und zwar insbesondere,

  • sofern dies zum Schutz berechtigter Interessen von PAYBACK, der Händler oder des Abrechnungspartners erforderlich ist,
  • im Falle einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der PAYBACK App und/oder PAYBACK PAY oder wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der PAYBACK App und/oder PAYBACK PAY besteht,
  • wenn die PAYBACK App auf einem Smartphone eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden,
  • sofern die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn (i) für PAY mit Lastschrift das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Bankverbindung oder des Abrechnungspartners noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder nachdem ein einmal erteiltes SEPA-Lastschriftmandat nicht mehr gültig ist bzw. (ii) wenn für PAY mit Karte Ihre Karte nicht (mehr) die in diesem Vertrag geregelten Voraussetzungen aufweist (z.B. bei Ablauf der Gültigkeit der hinterlegten Karte),
  • sofern Ihre Karte seit mehr als 3 Jahren nicht mehr innerhalb von PAYBACK PAY zur Zahlung verwendet wurde,
  • sofern die PAY-PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde,
  • sofern bei PAY mit Lastschrift eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst wird, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung oder Ihres Erstattungsverlangens oder Vorgaben Ihres kontoführenden Kreditinstituts,
  • sofern eine berechtigte Zahlungstransaktion fehlschlägt, weil bei PAY mit Karte Ihre Karte keinen hinreichenden Verfügungsrahmen aufweist,
  • sofern durch Ihr Verschulden im Rahmen der Mobilen Punkteeinlösung (Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen der PAYBACK App) Punkte eingelöst werden, die nicht bestehen oder nicht Ihrem PAYBACK-Konto zugeordnet sind;
  • sofern trotz entsprechender Anforderung von PAYBACK oder des Abrechnungspartners erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden,
  • bei Verstoß gegen das Abtretungs- und Übertragungsverbot gemäß Ziffer 5.4,
  • sofern der Vertrag beendet wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrag oder,
  • sofern das Vertragsverhältnis mit Ihnen von PAYBACK aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
  • auf Ihr Verlangen.

10.2. Eine Sperrung der Teilnahme an PAYBACK PAY hat für Sie zur Folge, dass eine Nutzung von PAYBACK PAY nicht mehr möglich ist und Sie daher nicht mehr mit PAYBACK PAY bequem unbar bei den Händlern bezahlen können. Sofern Ihre Teilnahme an PAYBACK PAY beendet ist und Sie die Mobile Punkteeinlösung gemäß Ziffer 6 der App Nutzungsbedingungen nutzen wollen, müssen Sie sich eine PIN für die Mobile Punkteeinlösung nach dem in Ziffer 6 der App Nutzungsbedingungen beschriebenen Verfahren erstellen. Über eine durch PAYBACK vorgenommene Sperrung wird PAYBACK Sie möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe des Grundes informieren.

10.3. Über eine Aufhebung der Sperrung entscheidet PAYBACK bzw. der Abrechnungspartner; auch über eine Aufhebung der Sperrung wird PAYBACK Sie informieren.

11. Haftung von PAYBACK

11.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet PAYBACK nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2. PAYBACK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht werden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.

11.3. Bei durch PAYBACK, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

11.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.5. Im Übrigen ist die Haftung von PAYBACK ausgeschlossen.

12. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

12.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

12.2. Sie sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung gegenüber PAYBACK zu kündigen.

12.3. PAYBACK kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht (8) Wochen ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung Ihnen gegenüber kündigen.

12.4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. PAYBACK ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn

  • der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der PAYBACK App und/oder PAYBACK PAY besteht oder
  • wenn die PAYBACK App auf einem Smartphone eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden,
  • die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn (i) für PAY mit Lastschrift das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Bankverbindung oder des Abrechnungspartners noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder nachdem ein einmal erteiltes SEPA-Lastschriftmandat nicht mehr gültig ist bzw. (ii) wenn für PAY mit Karte Ihre Karte nicht (mehr) die in diesem Vertrag geregelten Voraussetzungen aufweist (z.B. bei Ablauf der Gültigkeit der hinterlegten Karte),
  • trotz entsprechender Anforderung von PAYBACK oder des Abrechnungspartners erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden oder
  • Sie gegen das Abtretungs- oder Übertragungsverbot gemäß Ziffer 5.4 verstoßen oder
  • regulatorische Anforderungen oder technische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten den Weiterbetrieb von PAYBACK PAY ganz oder teilweise unmöglich oder nur mit für PAYBACK unzumutbarem Aufwand möglich machen.

12.5. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht endgültig abgewickelte Bezahltransaktionen werden noch gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt.

12.6. Für die Form von Kündigungserklärungen gilt Ziffer 6.

13. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Für PAYBACK besteht unter bestimmten Voraussetzungen ggf. ein Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit diese Teilnahmebedingungen zu ändern (z.B. im Fall von für PAYBACK PAY relevanten Gesetzesänderungen). In einem solchen Fall wird PAYBACK dem Nutzer die entsprechenden geänderten Teilnahmebedingungen in geeigneter Form (in der Regel beim (erneuten) Öffnen der PAYBACK App) mitteilen und den Nutzer bitten, diesen zuzustimmen. Für den Fall, dass der Nutzer eine Zustimmung zu den geänderten Teilnahmebedingungen verweigert bzw. ablehnt, (i) steht dem Nutzer ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 12.4 dieser Teilnahmebedingungen zu, und (ii) steht PAYBACK (a) ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 12.4 dieser Teilnahmebedingungen zu, sofern eine entsprechende Kündigung für PAYBACK notwendig erscheint und der Nutzer dadurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird, und (b) ein Recht zur Sperrung gemäß Ziffer 10 dieser Teilnahmebedingungen zu, sofern eine entsprechende Sperrung für PAYBACK notwendig erscheint und der Nutzer dadurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
PAYBACK wird den Nutzer auf die vorgenannten möglichen Folgen einer Ablehnung der geänderten Teilnahmebedingungen im Rahmen der Bekanntgabe entsprechend geänderter Teilnahmebedingungen nochmals hinweisen.

14. Wechsel des Vertragspartners

PAYBACK ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Erklärung Ihnen gegenüber auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung für PAYBACK zu übertragen. In diesem Fall können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Erklärung dem Dritten gegenüber kündigen.

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand; Sonstiges

15.1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sofern Sie diesen Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese Ihnen einen weitergehenden Schutz gewähren.

15.2. Erfüllungsort ist München.

15.3. Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern Sie als zu verklagende Partei Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder PAYBACK Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.4. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

15.5. Der mit dem jeweiligen Nutzer verwendete Vertragstext wird von PAYBACK gespeichert. Diesen Vertragstext kann der Nutzer (auch nach Vertragsschluss) in der PAYBACK App einsehen. Darüber hinaus werden dem Nutzer nach Vertragsschluss Links zu den Teilnahmebedingungen per E-Mail zur Verfügung gestellt.

16. Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Stand: 08/2024

PAYBACK PAY Teilnahmebedingungen (gültig bis 01.10.2024)

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis („Vertrag“) über die Teilnahme am Verfahren PAYBACK PAY (wie unter Ziffer 1. bezeichnet) zwischen der PAYBACK GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München ("PAYBACK") und einem von PAYBACK für die Teilnahme am Verfahren PAYBACK PAY registrierten und von PAYBACK für die Teilnahme an PAYBACK PAY freigeschalteten Teilnehmer ("Nutzer"). Der Vertrag kommt zwischen Ihnen als Nutzer und PAYBACK zustande, wenn PAYBACK Ihnen den erfolgreichen Abschluss des Registrierungsprozesses und die Freischaltung für PAYBACK PAY bestätigt und PAYBACK damit Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrages annimmt. Dies geschieht im Zusammenhang mit der Nutzung einer App (der „PAYBACK App“) grundsätzlich wie folgt: Wenn Sie in der PAYBACK App mit Blick auf diese Teilnahmebedingungen den Button [„Fertig und los“] betätigen, geben Sie ein Angebot auf Abschluss des Vertrages ab. Die Annahme des Angebots durch PAYBACK und somit der Abschluss des Vertrages kommt erst zustande, wenn Ihnen in der PAYBACK App eine Bestätigung angezeigt wird, wonach der Registrierungsprozess abgeschlossen und die Freischaltung für PAYBACK PAY erfolgt ist.
Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages und die Ermöglichung der Teilnahme an PAYBACK PAY besteht nicht.

Inhalt

  1. Überblick über das Verfahren von PAYBACK PAY
  2. Unentgeltlichkeit
  3. Verfügbarkeit, Funktionalität und Qualität
  4. Teilnahmevoraussetzungen
  5. Ihr Passwort, Nutzungsbeschränkungen und Abtretungs- sowie Übertragungsverbot
  6. Änderung von Angaben, Benachrichtigungen und Form von Erklärungen
  7. Ablauf des Bezahlvorgangs und Erstattung
  8. PAYBACK Fuel&Go
  9. Ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
  10. Sperrung der Teilnahme an PAYBACK PAY
  11. Haftung von PAYBACK
  12. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung
  13. Änderungen der Teilnahmebedingungen
  14. Wechsel des Vertragspartners
  15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand; Sonstiges
  16. Unwirksamkeit


1. Überblick über das Verfahren von PAYBACK PAY

1.1. PAYBACK bietet Ihnen die Möglichkeit, nach Maßgabe dieses Vertrages bestimmte Angaben, einschließlich des Zahlungsmittels im Rahmen der Registrierung zu hinterlegen, um anschließend bei Unternehmen, welche ebenfalls am Verfahren PAYBACK PAY teilnehmen („Händler"), bequem unbar im Wege des Lastschriftverfahrens oder über nachfolgend weiter konkretisierte Zahlungskarten ausgehend von einer Funktion innerhalb der PAYBACK App bezahlen zu können („Zahlungsfunktionalität“). Die vorstehend beschriebene Zahlungsfunktionalität wird auch als PAYBACK PAY bezeichnet.

1.2. Als Zahlungsmittel können Sie einen Einzug mittels SEPA-Basis-Lastschrift („PAY mit Lastschrift“) bzw. eine Zahlung mittels einer für PAYBACK PAY zugelassenen Zahlungskarte („PAY mit Karte“) wählen. Für PAY mit Karte grundsätzlich zugelassen sind Zahlungskarten, die online einsetzbare und zu Zahlungszwecken hinterlegbare Kreditkarten, Debitkarten und Prepaid-Karten der Kartenorganisationen Mastercard (ohne Maestro), VISA (ohne V-Pay) und American Express (gemeinsam auch als „Karte“ bezeichnet) sind. Sie dürfen für PAY mit Karte jedoch solche Karten nicht hinterlegen, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Zahlungsdienstleister, der die Karte herausgibt und Ihnen zur Nutzung zur Verfügung stellt (der „Kartenherausgeber“), und/oder Dritten (z. B. Ihrem Arbeitgeber) nicht für eine Nutzung im Zusammenhang mit Kundenbindugs-/Loyalty Programmen bzw. PAYBACK/PAYBACK PAY genutzt werden dürfen. PAYBACK schuldet keine entsprechende Prüfung, weist jedoch darauf hin, dass es bei solchen Karten bei Registrierung und/oder Nutzung im Rahmen von PAYBACK PAY zu Ablehnungen kommen kann.
Sie können sich mit dem Zahlungsmittel PAY mit Lastschrift oder mit PAY mit Karte  registrieren oder auch von Anfang an beide Zahlungsmittel hinterlegen. Sofern Sie beide Zahlungsmittel hinterlegen, müssen Sie eines der beiden Zahlungsmittel – also Einzug mittels SEPA-Basis-Lastschrift oder Karte – als Ihr sog. Standard-Zahlungsmittel angeben. Wählen Sie den Einzug mittels SEPA-Basis-Lastschrift als Ihr Standard-Zahlungsmittel, steht die Zahlungsfunktionalität wie in diesen Teilnahmebedingungen für PAY mit Lastschrift beschrieben zur Verfügung. Wählen Sie die Karte als Ihr Standard-Zahlungsmittel steht die Zahlungsfunktionalität von PAYBACK PAY wie in diesen Teilnahmebedingungen für PAY mit Karte beschrieben zur Verfügung. Eine Änderung Ihres Standard-Zahlungsmittels müssen Sie ausdrücklich in dem dafür vorgesehenen Verfahren in der PAYBACK App nach Legitimation durch Ihre PAY-PIN vornehmen (siehe Ziffer 5.). Sollte der Bezahlvorgang mit Ihrem Standard-Zahlungsmittel (z.B. abgelaufene Kreditkarte) nicht möglich sein, behält sich PAYBACK vor, auf das weitere, von Ihnen hinterlegte Zahlungsmittel zurückzugreifen. Dies geschieht nur, um den Bezahlvorgang zu ermöglichen und soweit dies möglich und Ihnen zumutbar ist. In einem solchen Fall werden Sie über den Wechsel des Zahlungsmittels informiert.
Bei PAY mit Lastschrift erteilen Sie dem vom jeweiligen Händler beauftragten, an PAYBACK PAY teilnehmenden Zahlungsdienstleister („Abrechnungspartner") ein SEPA-Basis-Lastschrift-Mandat. Auf Basis dieses Mandats ist der Abrechnungspartner bei Nutzung der Zahlungsfunktionalität berechtigt, im Auftrag des Händlers Lastschrifteinzüge von Ihrem Konto vorzunehmen. Die Einlösung dieser Lastschriften erfolgt durch Ihren kontoführenden Zahlungsdienstleister („Bank“) im Einklang mit den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Bank getroffen haben; nur mit Ihrer Bank haben Sie insoweit ein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Zahlungsdiensten.
Bei PAY mit Karte hinterlegen Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses beim Abrechnungspartner vorab die Daten Ihrer Karte (die „Kartendaten“), indem Sie die Karte in der PAYBACK App mit der Kamera Ihres Smartphone fotografieren oder manuell eingeben. Außerdem müssen Sie sich gegebenenfalls mittels einschlägiger Sicherheitsverfahren (wie z.B. 3D-Secure oder SMS-Bestätigung) identifizieren und Ihre Sicherheitsmerkmale verifizieren lassen. Bei Nutzung der Zahlungsfunktionalität PAY mit Karte wird der Abrechnungspartner im Auftrag des Händlers eine Kartenzahlungstransaktion mittels der hinterlegten Karte anstoßen. Die Nutzung und Belastung Ihrer Karte erfolgt gemäß den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrem Kartenherausgeber, der die Karte herausgibt und Ihnen zur Nutzung zur Verfügung stellt, getroffen haben; nur mit Ihrem Kartenherausgeber haben Sie insoweit ein Vertragsverhältnis über die Nutzung der Karte und die Erbringung von Zahlungsdiensten.
Weder mit PAYBACK noch mit dem Abrechnungspartner schließen Sie ein Vertragsverhältnis über die Erbringung von Zahlungsdiensten.

1.3. PAYBACK erlangt zu keiner Zeit Besitz an den übermittelten Beträgen oder irgendeine Verfügungsbefugnis darüber, insbesondere befinden sich diese zu keiner Zeit auf einem Konto, auf das PAYBACK zugreifen kann. Auch sonst ist PAYBACK an der Abwicklung des Bezahlvorgangs nicht beteiligt, außer dass PAYBACK durch die technische Einbindung der PAYBACK PAY-Plattform in die PAYBACK App den Austausch bestimmter Daten zwischen dem Händler und dem Abrechnungspartner technisch unterstützt.

1.4. Es können mehrere Abrechnungspartner an PAYBACK PAY teilnehmen, wobei der für eine konkrete Bezahltransaktion einzusetzende Abrechnungspartner von dem jeweiligen Händler beauftragt wird. Welche Unternehmen aktuell jeweils Abrechnungspartner sind, können Sie hier einsehen. Nachfolgend wird der sprachlichen Einfachheit halber nur von dem Abrechnungspartner in der Einzahl gesprochen.

1.5. Sie können auch im Rahmen einer Zahlung mit PAYBACK PAY die Funktion Mobile Punkteeinlösung nutzen. Diese steht Ihnen als Teil der Nutzung der PAYBACK App zur Verfügung. Der Abrechnungspartner ist in die Einlösung und die Abrechnung von PAYBACK Punkten und in die Rückbuchung von PAYBACK Punkten im Falle von Rückerstattungen nicht einbezogen. Die Einzelheiten zur Mobilen Punkteeinlösung sind in den Nutzungsbedingungen zur PAYBACK App geregelt; diese finden Sie hier.

1.6. Die von PAYBACK zur Nutzung bereitgestellten Funktionalitäten führen nicht dazu, dass PAYBACK an dem (Kauf-)Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Nutzer direkt oder indirekt beteiligt oder darin sonst wie involviert ist. Für PAYBACK bestehen keine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und dem Nutzer.

2. Unentgeltlichkeit

Die Leistungen von PAYBACK gemäß diesem Vertrag sind für Sie unentgeltlich. Die Nutzung von PAYBACK PAY erfordert allerdings, dass Sie weitere Verträge mit Dritten abschließen oder abgeschlossen haben (z.B. mit Ihrer Bank, Ihrem Kartenherausgeber oder mit Ihrem Mobilfunkanbieter); daraus entstehende Kosten haben Sie zu tragen.

3. Verfügbarkeit, Funktionalität und Qualität

3.1. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ein Händler am Verfahren PAYBACK PAY generell oder im Einzelfall teilnimmt oder weiterhin teilnimmt und bei diesem Händler Bezahlung mit PAYBACK PAY möglich ist.

3.2. PAYBACK bietet Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung von PAYBACK PAY, sofern und so weit die für den Datenaustausch genutzte Plattform verfügbar und funktionsfähig ist, jedoch sagt PAYBACK Ihnen keine Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von PAYBACK PAY oder von Teilen dieses Verfahrens zu.

3.3. PAYBACK bietet Ihnen die Möglichkeit zur Nutzung von PAYBACK PAY mit den Funktionalitäten und der Qualität, welche die Plattform zum jeweiligen Zeitpunkt aufweist, jedoch sagt PAYBACK Ihnen keine bestimmte Funktionalität oder Qualität zu, außer dass die Plattform grundsätzlich technisch PAYBACK PAY abwickelt. Angaben zur Funktionalität und Funktionsweise von PAYBACK PAY auf der Webseite oder in Werbematerialien von PAYBACK sind nicht Vertragsbestandteil.

3.4. PAYBACK ist berechtigt, PAYBACK PAY jederzeit ganz oder teilweise und ohne Vorankündigung zu ändern, einschließlich einer Anpassung von Funktionalitäten, soweit PAYBACK PAY grundsätzlich beibehalten bleibt und soweit Ihnen eine entsprechende Änderung zumutbar ist; PAYBACK ist jedoch zu solchen Änderungen und Anpassungen nicht verpflichtet. Änderungen und Anpassungen können dazu führen, dass Sie zur Weiternutzung von PAYBACK PAY eine aktuelle Version der PAYBACK App installieren müssen oder dass ein bisher genutztes Smartphone zur Nutzung von PAYBACK PAY nicht mehr geeignet ist oder dass bei der Nutzung der Zahlungsfunktionalität von PAYBACK PAY weitere Schritte erforderlich werden.

4. Teilnahmevoraussetzungen

4.1. Nutzer können ausschließlich natürliche Personen sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, uneingeschränkt geschäftsfähig sind und

  • an dem von PAYBACK betriebenen PAYBACK Programm teilnehmen,
  • Inhaber eines gültigen und nicht gesperrten PAYBACK Teilnehmerkontos sind,
  • die Nutzungsbedingungen für die PAYBACK App akzeptiert haben,
  • den Login in den persönlichen Bereich des PAYBACK Teilnehmerkontos auf www.PAYBACK.de oder der PAYBACK App anhand einer Kombination aus Passwort und PAYBACK Kartenummer oder E-Mail Adresse vornehmen (wobei in jedem Fall zwingend eine gültige E-Mail Adresse angegeben und bestätigt werden muss),
  • eine postalische Privatanschrift (keine Firmenanschrift) hinterlegt haben, unter welcher ihnen Post- und Briefsendungen zugehen (insbesondere keine Retouren erfolgen),
  • den Registrierungsprozess für die Teilnahme an PAYBACK PAY erfolgreich abgeschlossen haben und für die Teilnahme an PAYBACK PAY durch PAYBACK freigeschaltet wurden, sowie
  • für PAY mit Lastschrift:
    • verfügungsberechtigt über ein auf den bei PAYBACK hinterlegten Namen lautendes Konto (Zahlungskonto) bei einem Zahlungsdienstleister innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, mit dem sie am SEPA-Lastschriftverkehr teilnehmen können, und
    • dem Abrechnungspartner wirksam ein SEPA-Lastschriftmandat für das vorgenannte Konto (Zahlungskonto) erteilt haben, bzw.
  • für PAY mit Karte:
    • eine auf den bei PAYBACK im Rahmen der Registrierung zu PAYBACK PAY hinterlegten Namen lautende Karte verwenden, die für PAYBACK PAY zugelassen und gültig ist (vgl. Ziff. 1.2), und
    • beim Abrechnungspartner im Rahmen der Registrierung die Kartendaten zu dieser Karte hinterlegt haben.

4.2. PAYBACK kann Ihre Teilnahme an PAYBACK PAY von weiteren Voraussetzungen abhängig machen, wie beispielsweise (a) der erfolgreichen Überprüfung Ihrer Identität durch PAYBACK, den Abrechnungspartner oder Dritte und ggf. der Verifizierung Ihrer diesbezüglichen Angaben oder (b) der erfolgreich durchgeführten Prüfung Ihrer Bonität durch den Abrechnungspartner oder Dritte oder (c) der erfolgreich durchgeführten Prüfung Ihrer Zugriffsberechtigung auf das hinterlegte Zahlungskonto bzw. Ihrer Nutzungsberechtigung betreffend die jeweils hinterlegte Karte durch den Abrechnungspartner oder Dritte oder (d) von Voraussetzungen, die erforderlich sind, um rechtlichen, gerichtlichen oder behördlichen Vorgaben zu entsprechen.

4.3. Soweit zur Erfüllung rechtlicher Vorschriften, einschließlich solcher zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Betrug, sowie gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen zusätzliche persönliche Angaben oder Unterlagen von Ihnen oder eine Identifizierung Ihrer Person (bzw. ggf. einer Person, die für Sie handelt oder für die Sie handeln) erforderlich sind oder werden, werden Sie auf entsprechende Anforderung von PAYBACK unverzüglich die erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen zur Verfügung stellen.

4.4. Das gleiche gilt auf entsprechende Anforderung von PAYBACK oder des Abrechnungspartners für sonstige weitere Auskünfte und Unterlagen, soweit PAYBACK oder der Abrechnungspartner im Rahmen der Leistungserbringung nach Maßgabe dieses Vertrages ein berechtigtes Interesse am Erhalt dieser Auskünfte oder Unterlagen haben, insbesondere im Zusammenhang mit Fragestellungen zu Ihrer Bonität und bei Vorliegen von Betrugs- oder Missbrauchsverdacht.

5. Ihr Passwort, Nutzungsbeschränkungen und Abtretungs- sowie Übertragungsverbot

5.1. Vor Abschluss dieses Vertrages vergeben Sie im Rahmen des Registrierungsprozesses einen Sicherheitscode zur Teilnahme an PAYBACK PAY („PAY-PIN“), den Sie anhand der entsprechenden Funktion der PAYBACK App ändern können. Sofern PAYBACK diese Funktion anbietet und Ihr Smartphone diese Funktion unterstützt, können Sie zusätzlich eine Teilnahme an PAYBACK PAY per biometrischem Merkmal (z.B. Touch-ID, Fingerprint oder Face-ID) freischalten.

5.2. Nur Sie sind zur Teilnahme an PAYBACK PAY unter Verwendung Ihrer PAY-PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihres biometrischen Merkmals berechtigt.

5.3. Sie verpflichten sich, an PAYBACK PAY ausschließlich für persönliche, familiäre oder Haushaltszwecke und nicht für geschäftliche, berufliche oder gewerbliche Zwecke teilzunehmen.

5.4. Sie dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von PAYBACK an Dritte abtreten oder auf Dritte übertragen.

6. Änderung von Angaben, Benachrichtigungen und Form von Erklärungen

6.1. Sie sind verpflichtet, PAYBACK unverzüglich Änderungen der im Rahmen des Registrierungsprozesses angegebenen Daten mitzuteilen, insbesondere der hinterlegten Postanschrift oder der hinterlegten Bankverbindung oder der hinterlegten Kartendaten. Sie können für diese Mitteilung eine Funktion der PAYBACK App (soweit vorhanden) oder andere auf PAYBACK.de hierfür angegebene Kommunikationsmöglichkeiten nutzen. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen von Ihnen gegenüber PAYBACK (z.B. eine Kündigung dieses Vertrages).

6.2. Bei einer Änderung des Zahlungsmittels setzt die weitere Teilnahme an PAYBACK PAY voraus, dass jedenfalls zumindest ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist – also entweder eine Bankverbindung, für die Sie  dem Abrechnungspartner ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, oder eine gültige Karte.

6.3. Sofern es einen Wechsel des Abrechnungsdienstleisters gibt, müssen Sie dem Abrechnungsdienstleister über die bereitgestellten Funktionen der App ein neues SEPA- Lastschriftmandat erteilen oder die Kartendaten erneut hinterlegen, um PAYBACK PAY weiter nutzen zu können.

6.4. Sofern in diesem Vertrag keine besondere Kommunikationsform (z.B. E-Mail) vereinbart ist, wird PAYBACK für Benachrichtigungen an Sie betreffend PAYBACK PAY oder die formwahrende Abgabe von Erklärungen im Zusammenhang mit PAYBACK PAY i.d.R. die Benachrichtigungsfunktionen nutzen, die Ihnen in Ihrem persönlichen Bereich auf der Internet-Seite www.PAYBACK.de oder über die PAYBACK App zur Verfügung steht.

7. Ablauf des Bezahlvorgangs und Erstattung

7.1. Für die Nutzung von PAYBACK PAY müssen Sie bestimmte Schritte durchführen. Mit Beginn der Nutzung von PAYBACK PAY erklären Sie verbindlich, dass Sie mittels des von Ihnen registrierten Zahlungsmittels bezahlen und bestätigen, dass Sie selbst PAYBACK PAY nutzen wollen.

7.2. Die Nutzung von PAYBACK PAY wird durch die Auswahl von PAYBACK PAY in der PAYBACK App und der Eingabe Ihrer persönlichen PAY-PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihrer biometrischer Daten vorbereitet. Je nach der vom Händler für die Nutzung von PAYBACK PAY angebotenen Methode kann die Nutzung von PAYBACK PAY beispielsweise erfolgen, indem Sie einen auf Ihrem Smartphone angezeigten QR-Code an der Kasse vorzeigen und durch den Händler scannen lassen oder indem Sie mittels Ihres genutzten Smartphones (sofern ein kompatibles Smartphone mit Android genutzt wird) die zur Nutzung von PAYBACK PAY erforderlichen Informationen durch Nahfeldkommunikation („NFC“) an das Kontaktlos-Terminal bzw. die Kasse des Händlers übertragen. Die jeweils grundsätzlich möglichen Methoden der Nutzung von PAYBACK PAY und die dafür jeweils erforderlichen Schritte sind hier einsehbar. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ein Händler eine bestimmte Methode von PAYBACK PAY anbietet oder akzeptiert.

7.3. Die weitere Durchführung des Bezahlvorgangs hängt im Falle von PAY mit Lastschrift von der Freigabe durch den Abrechnungspartner ab.

7.4. Bei PAY mit Lastschrift gilt ergänzend Folgendes:
Bei Nutzung von PAY mit Lastschrift bestimmt der Abrechnungspartner fortlaufend und individuell für den jeweiligen Bezahlvorgang, bis zu welcher Höhe der Abrechnungspartner Bezahlvorgänge freigibt (Zahlungslimit). Die Höhe des Zahlungslimits kann von Bezahlvorgang zu Bezahlvorgang unterschiedlich sein. Lehnt der Abrechnungspartner die Freigabe ab, wird der Händler von PAYBACK über diese Ablehnung informiert. Sie können dann nicht unter Anwendung des Verfahrens PAY mit Lastschrift bezahlen. Bei PAY mit Lastschrift ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, auf Grundlage des von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats bei Freigabe des betreffenden Bezahlvorgangs den Betrag mittels Lastschrift von Ihrem angegebenen Zahlungskonto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie auf Grundlage des von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats Ihre Bank an, diese Lastschrift einzulösen. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihr angegebenes Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Einzugs der Lastschrift eine ausreichende Kontodeckung aufweist. Der Abrechnungspartner wird Ihnen Lastschriften mindestens einen Tag vor Einzug per E-Mail ankündigen.
Die Möglichkeit, eine Erstattung des Betrags einer aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats zu Lasten Ihres Kontos ausgeführten Lastschrift zu verlangen, richtet sich nach den zwischen Ihnen und Ihrer Bank getroffenen Vereinbarungen. Die gegebenenfalls entstehenden Kosten für die Nichteinlösung oder die Erstattung von Lastschriften richten sich unter anderem nach der Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Weder PAYBACK noch der Händler noch der Abrechnungspartner kommen hierfür auf, sofern es sich um eine berechtigte (von Ihnen autorisierte und nicht fehlerhafte) Lastschrift handelt.
Sofern PAYBACK und/oder dem betreffenden Abrechnungspartner wegen der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift oder einem Erstattungsverlangen bzgl. einer berechtigten Lastschrift angemessene Kosten entstehen (z.B. Bearbeitungs- oder Anschriftenermittlungskosten), verpflichten Sie sich, diese Kosten zu erstatten. Der betreffende Abrechnungspartner hat dabei bezüglich seiner angemessenen Kosten ein eigenes Forderungsrecht (echter Vertrag zugunsten Dritter). Im Fall der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, den Betrag zzgl. der entstandenen angemessenen Kosten innerhalb von 45 Tagen per Lastschrift erneut einzuziehen, und Sie weisen Ihre Bank an, (a) diese Lastschrift einzulösen und (b) dem Abrechnungspartner Ihren Namen und Ihre Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.

7.5. Bei PAY mit Karte gilt ergänzend Folgendes:
Bei Nutzung von PAY mit Karte bestimmt die zwischen Ihnen und Ihrem Kartenherausgeber getroffene Vereinbarung, bis zu welcher Höhe Bezahlvorgänge freigegeben werden (Zahlungslimit). Hier wird der Abrechnungspartner mittels der von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos eine Zahlungstransaktion in Höhe des Betrags anstoßen, den Sie dem Händler schulden. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Karte zum Zeitpunkt der Zahlungstransaktion einen hinreichenden Verfügungsrahmen aufweist. Die Möglichkeit, eine Erstattung des Betrags einer mittels der beim Abrechnungspartner von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos ausgeführten Zahlungstransaktion zu verlangen, richtet sich nach den zwischen Ihnen und Ihrem Kartenherausgeber getroffenen Vereinbarungen.

7.6. Wenn Sie die Funktion Mobile Punkteeinlösung (Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen der PAYBACK App) zusammen mit PAYBACK PAY verwenden wollen, müssen Sie im Rahmen eines Bezahlvorgangs mit PAYBACK PAY nach Authentifizierung in der PAYBACK App angeben, wie viele der unter Ihrer PAYBACK Kartennummer registrierten Punkte Sie in der jeweiligen PAYBACK PAY Transaktion einlösen wollen. PAYBACK errechnet, aus dem vom Händler übermittelten Gesamtbetrag des Bezahlvorgangs und den einzulösenden Punkten den mit der Zahlungsfunktionalität zu bezahlenden Betrag, indem PAYBACK von dem zu zahlenden Gesamtbetrag den Euro-Gegenwert (Umrechnungsfaktor: 100 Punkte = 1 Euro) der einzulösenden Punkte abzieht. Werden sowohl die einzulösenden Punkte als auch der mit der Zahlungsfunktionalität zu zahlende Betrag erfolgreich autorisiert (Ziffer 7.3 oben), übermittelt PAYBACK dem Händler die Bestätigung der Zahlung einschließlich einer Aufschlüsselung, welcher Teil des Gesamtbetrages bezahlt und für welchen Teilbetrag Punkte eingelöst wurden. Sofern Ihr mobiles Endgerät während des Bezahlvorgangs online empfangsbereit ist, erhalten Sie eine Bestätigung in der PAYBACK App, dass die Transaktion erfolgreich war. Im Übrigen gelten für die Mobile Punkteeinlösung die Nutzungsbedingungen der PAYBACK App.

7.7. Weder PAYBACK noch der jeweils eingesetzte Abrechnungspartner überprüfen bei mit PAYBACK PAY abgewickelten Geschäften die Richtigkeit der von Ihnen oder dem Händler eingegebenen Daten zu gekauften Waren oder geschuldeten Dienstleistungen oder des hierfür zu zahlenden Betrags.

7.8. Der Händler hat die Möglichkeit, Beträge ganz oder teilweise über den Abrechnungspartner zu erstatten. Ob der Händler eine Erstattung vornimmt, müssen Sie mit dem Händler vereinbaren. Weder PAYBACK noch der Abrechnungspartner haften für Ihre Erstattungsansprüche für erworbene Waren oder Dienstleistungen oder übernehmen eine Gewährleistung oder Haftung hierfür. Anspruchsgegner ist insoweit allein der betreffende Händler. 


8. PAYBACK Fuel&Go

8.1. Im Rahmen von PAYBACK PAY bietet PAYBACK die Funktionalität PAYBACK Fuel&Go an. Diese Funktionalität ermöglicht es Ihnen, bei den am PAYBACK Programm teilnehmende Tankstellen der Marke Aral in Deutschland, die die Funktionalität PAYBACK Fuel&Go unterstützen eine Zapfsäule über PAYBACK PAY freizuschalten, anschließend zu tanken und mittels des hinterlegten Zahlverfahrens unter Verwendung der PAYBACK App zu bezahlen. Die PAYBACK App fragt dazu über die Standortfreigabe Ihres Mobilfunkgeräts beim Händler ab, ob die Tankstelle die Funktionalität Fuel&Go unterstützt und ruft bei positiver Rückmeldung die an Ihrem Standort verfügbaren Zapfsäulen ab. Sie wählen anschließend die richtige Zapfsäule aus und können einen gewünschten Tankbetrag eingeben. Über den Abrechnungspartner wird sodann eine Autorisierung für den Tankvorgang angefragt, nach deren Erteilung Kraftstoff getankt werden und der Händler mit seinem Abrechnungspartner die Zahlung abwickeln kann. Der Zahlungsvorgang wird abgeschlossen, nachdem Sie die Zapfpistole wieder korrekt in die Zapfsäule eingehängt haben.

8.2. Für PAYBACK Fuel&Go gilt zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen folgendes:

  • Voraussetzung für die Nutzung von PAYBACK Fuel&Go ist weiterhin, dass Sie der PAYBACK App die Standortfreigabe Ihres Mobilfunkgeräts erteilt haben.
  • Die Fuel&Go-Transaktion setzt sich zusammen aus einer Autorisierung und dem abschließenden Bezahlvorgang, die beide vom Händler und dem Abrechnungspartner abgewickelt werden. Sollten Sie als Nutzer einen Maximalbetrag für den bevorstehenden Tankvorgang gewählt haben, so wird eine Autorisierung durch den Abrechnungspartner für diesen Betrag durchgeführt. Bei Auswahl von „Volltanken“ wird ein mit dem Abrechnungspartner abgestimmter Betrag autorisiert. Für die Durchführung der Autorisierung ist der Abrechnungspartner verantwortlich. PAYBACK erbringt im Zusammenhang mit der Autorisierung lediglich rein technische Unterstützungsleistungen, namentlich die Übertragung von Daten im Zusammenhang mit der Autorisierung und Benachrichtigung über die Höhe des tatsächlichen Zahlbetrags vom PAYBACK PAY-System an den Abrechnungspartner und ist nicht am Erwerb der Kraftstoffe beteiligt.
  • Sie werden in der PAYBACK App auf die erfolgreiche Durchführung der Autorisierung hingewiesen und zum Tanken an der von Ihnen in der PAYBACK App gewählten Zapfsäule aufgefordert. Sollte diese Anzeige in der PAYBACK App nicht erscheinen oder eine Fehlermeldung angezeigt werden, sind Sie verpflichtet, die Bezahlung für abgegebenen Kraftstoff an der Kasse vorzunehmen.
  • Die Nutzung des Smartphones ist aus Sicherheitsgründen ausschließlich vor Beginn und nach Abschluss des Tankvorgangs gestattet. Das Smartphone darf während des Tankvorgangs nicht genutzt oder in der Hand gehalten werden.
  • Nach Abschluss des Tankvorgangs und der Transaktion sowie der Zahlungsabwicklung zwischen Ihnen und dem Händler übermitteln wir Ihnen den von Ihrem Händler generierten und sodann an uns weitergeleiteten Kaufbeleg in einer E-Mail als Link auf eine PDF Datei an die angegebene E-Mail-Adresse. Ausstellung und Inhalt des Kaufbeleges liegt in der alleinigen Verantwortung des Händlers.
  • Der erfolgreiche Abschluss des Zahlungsvorgangs wird Ihnen zusammen mit dem Gesamtbetrag der Transaktion in der PAYBACK App angezeigt.

9. Ihre Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten

9.1. PAYBACK PAY kann nur auf Smartphones genutzt werden, auf denen die PAYBACK App installiert und funktionsfähig ist. Die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen für die Nutzung der PAYBACK App sind hier einsehbar. Für die Schaffung dieser Voraussetzungen sind Sie allein und auf eigene Kosten verantwortlich.

9.2. Sie dürfen PAYBACK PAY nur auf Smartphones nutzen, (a) bei denen vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen nicht (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden, und (b) bei denen Sie in zumutbarem Umfang dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Schadsoftware ergriffen haben.

9.3. Sie sind verpflichtet, eine Weitergabe oder Zugänglichmachung der PAY-PIN sowie der im Rahmen einer Bezahltransaktion generierten Daten an Dritte zu unterlassen; dies gilt nicht, sofern eine solche Weitergabe oder Zugänglichmachung im Rahmen der betreffenden Methode der Nutzung von PAYBACK PAY erforderlich ist (bspw. Vorzeigen eines sog. QR-Codes an der Kasse). Sie sind außerdem verpflichtet, die PAY-PIN sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Insbesondere bei der Eingabe der PAY-PIN am Smartphone haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keine Kenntnis von der PAY-PIN erlangen oder diese ausspähen können. Die PAY-PIN darf nicht auf dem Smartphone vermerkt oder auf andere Weise zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden. PAYBACK weist darauf hin, dass jede Person, die die PAY-PIN kennt und im Besitz des Smartphones ist, PAYBACK PAY verwenden und das durch Sie hinterlegte Zahlungskonto bzw. die durch Sie hinterlegte Karte oder Ihr PAYBACK Punktekonto belasten kann.

9.4. Sofern Sie eine Nutzung von PAYBACK PAY per biometrischem Merkmal freigeschaltet haben, sind Sie verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass kein biometrisches Merkmal eines Dritten im Betriebssystem Ihres Smartphones für die Nutzung der Biometrie-Funktion registriert wurde. PAYBACK weist darauf hin, dass jede Person, deren biometrisches Merkmal ebenfalls im Betriebssystem Ihres Smartphones registriert wurde, PAYBACK PAY verwenden und das durch Sie hinterlegte Zahlungskonto bzw. die durch Sie hinterlegte Karte oder Ihr PAYBACK Punktekonto belasten kann.

9.5. Sofern Sie Grund zu der Annahme haben, dass (a) Dritte Kenntnis von der PAY-PIN erlangt haben, (b) (sofern Sie eine Nutzung von PAYBACK PAY per biometrischem Merkmal freigeschaltet haben) Dritte ein biometrisches Merkmal auf Ihrem Smartphone hinterlegt haben, (c) Ihr Smartphone, auf dem die PAYBACK App installiert ist, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde oder (d) missbräuchliche Verfügungen über PAYBACK PAY vorgenommen wurden, haben Sie unverzüglich von PAYBACK die Sperrung Ihrer Teilnahme an PAYBACK PAY gemäß Ziffer 10.1 zu verlangen und im Fall von (a) in der PAYBACK App eine neue PAY-PIN zu vergeben oder im Fall von (b) das biometrische Merkmal des Dritten von Ihrem Smartphone zu entfernen.

9.6. Wurde der PAY-PIN zurückgesetzt, setzt die weitere Teilnahme an PAYBACK PAY zu Ihrer Sicherheit voraus, dass Sie sich über den Registrierungsprozess erneut identifizieren.

10. Sperrung der Teilnahme an PAYBACK PAY

10.1. PAYBACK darf Ihre Teilnahme an PAYBACK PAY für Sie sperren, und zwar insbesondere,

  • sofern dies zum Schutz berechtigter Interessen von PAYBACK, der Händler oder des Abrechnungspartners erforderlich ist,
  • im Falle einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der PAYBACK App und/oder PAYBACK PAY oder wenn der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der PAYBACK App und/oder PAYBACK PAY besteht,
  • wenn die PAYBACK App auf einem Smartphone eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden,
  • sofern die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn (i) für PAY mit Lastschrift das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Bankverbindung oder des Abrechnungspartners noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder nachdem ein einmal erteiltes SEPA-Lastschriftmandat nicht mehr gültig ist bzw. (ii) wenn für PAY mit Karte Ihre Karte nicht (mehr) die in diesem Vertrag geregelten Voraussetzungen aufweist (z.B. bei Ablauf der Gültigkeit der hinterlegten Karte),
  • sofern Ihre Karte seit mehr als 3 Jahren nicht mehr innerhalb von PAYBACK PAY zur Zahlung verwendet wurde,
  • sofern die PAY-PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde,
  • sofern bei PAY mit Lastschrift eine berechtigte Lastschrift nicht eingelöst wird, insbesondere aufgrund fehlender Kontodeckung oder Ihres Erstattungsverlangens oder Vorgaben Ihres kontoführenden Kreditinstituts,
  • sofern eine berechtigte Zahlungstransaktion fehlschlägt, weil bei PAY mit Karte Ihre Karte keinen hinreichenden Verfügungsrahmen aufweist,
  • sofern durch Ihr Verschulden im Rahmen der Mobilen Punkteeinlösung (Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen der PAYBACK App) Punkte eingelöst werden, die nicht bestehen oder nicht Ihrem PAYBACK-Konto zugeordnet sind;
  • sofern trotz entsprechender Anforderung von PAYBACK oder des Abrechnungspartners erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden,
  • bei Verstoß gegen das Abtretungs- und Übertragungsverbot gemäß Ziffer 5.4,
  • sofern der Vertrag beendet wird mit Wirkung zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrag oder,
  • sofern das Vertragsverhältnis mit Ihnen von PAYBACK aus wichtigem Grund gekündigt werden kann.
  • auf Ihr Verlangen.

10.2. Eine Sperrung der Teilnahme an PAYBACK PAY hat für Sie zur Folge, dass eine Nutzung von PAYBACK PAY nicht mehr möglich ist und Sie daher nicht mehr mit PAYBACK PAY bequem unbar bei den Händlern bezahlen können. Sofern Ihre Teilnahme an PAYBACK PAY beendet ist und Sie die Mobile Punkteeinlösung gemäß Ziffer 6 der App Nutzungsbedingungen nutzen wollen, müssen Sie sich eine PIN für die Mobile Punkteeinlösung nach dem in Ziffer 6 der App Nutzungsbedingungen beschriebenen Verfahren erstellen. Über eine durch PAYBACK vorgenommene Sperrung wird PAYBACK Sie möglichst vor, spätestens aber unverzüglich nach der Sperrung unter Angabe des Grundes informieren.

10.3. Über eine Aufhebung der Sperrung entscheidet PAYBACK bzw. der Abrechnungspartner; auch über eine Aufhebung der Sperrung wird PAYBACK Sie informieren.

11. Haftung von PAYBACK

11.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haftet PAYBACK nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.2. PAYBACK haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit verursacht werden, sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel.

11.3. Bei durch PAYBACK, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung beschränkt auf Fälle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

11.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.5. Im Übrigen ist die Haftung von PAYBACK ausgeschlossen.

12. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

12.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

12.2. Sie sind berechtigt, den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist sowie ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung gegenüber PAYBACK zu kündigen.

12.3. PAYBACK kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von acht (8) Wochen ohne Vorliegen und Angabe eines Grundes durch eine Kündigungserklärung Ihnen gegenüber kündigen.

12.4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. PAYBACK ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn

  • der Verdacht einer missbräuchlichen oder betrügerischen Verwendung der PAYBACK App und/oder PAYBACK PAY besteht oder
  • wenn die PAYBACK App auf einem Smartphone eingesetzt wird, auf dem vom Hersteller vorgesehene Nutzungsbeschränkungen oder Sicherheitsfunktionen (bspw. durch Jailbreak oder Root) außer Kraft gesetzt wurden oder dadurch andernfalls gesperrte Funktionen aktiviert wurden,
  • die Teilnahmevoraussetzungen nach diesem Vertrag in Ihrer Person nicht (mehr) vorliegen, insbesondere wenn (i) für PAY mit Lastschrift das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wurde oder im Falle einer Änderung der Bankverbindung oder des Abrechnungspartners noch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde oder nachdem ein einmal erteiltes SEPA-Lastschriftmandat nicht mehr gültig ist bzw. (ii) wenn für PAY mit Karte Ihre Karte nicht (mehr) die in diesem Vertrag geregelten Voraussetzungen aufweist (z.B. bei Ablauf der Gültigkeit der hinterlegten Karte),
  • trotz entsprechender Anforderung von PAYBACK oder des Abrechnungspartners erforderliche Auskünfte nicht unverzüglich erteilt und/oder Unterlagen nicht unverzüglich zur Verfügung gestellt wurden oder
  • Sie gegen das Abtretungs- oder Übertragungsverbot gemäß Ziffer 5.4 verstoßen oder
  • regulatorische Anforderungen oder technische oder wirtschaftliche Schwierigkeiten den Weiterbetrieb von PAYBACK PAY ganz oder teilweise unmöglich oder nur mit für PAYBACK unzumutbarem Aufwand möglich machen.

12.5. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages noch nicht endgültig abgewickelte Bezahltransaktionen werden noch gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages abgewickelt.

12.6. Für die Form von Kündigungserklärungen gilt Ziffer 6.

13. Änderungen der Teilnahmebedingungen

Für PAYBACK besteht unter bestimmten Voraussetzungen ggf. ein Bedürfnis bzw. die Notwendigkeit diese Teilnahmebedingungen zu ändern (z.B. im Fall von für PAYBACK PAY relevanten Gesetzesänderungen). In einem solchen Fall wird PAYBACK dem Nutzer die entsprechenden geänderten Teilnahmebedingungen in geeigneter Form (in der Regel beim (erneuten) Öffnen der PAYBACK App) mitteilen und den Nutzer bitten, diesen zuzustimmen. Für den Fall, dass der Nutzer eine Zustimmung zu den geänderten Teilnahmebedingungen verweigert bzw. ablehnt, (i) steht dem Nutzer ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 12.4 dieser Teilnahmebedingungen zu, und (ii) steht PAYBACK (a) ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 12.4 dieser Teilnahmebedingungen zu, sofern eine entsprechende Kündigung für PAYBACK notwendig erscheint und der Nutzer dadurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird, und (b) ein Recht zur Sperrung gemäß Ziffer 10 dieser Teilnahmebedingungen zu, sofern eine entsprechende Sperrung für PAYBACK notwendig erscheint und der Nutzer dadurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird.
PAYBACK wird den Nutzer auf die vorgenannten möglichen Folgen einer Ablehnung der geänderten Teilnahmebedingungen im Rahmen der Bekanntgabe entsprechend geänderter Teilnahmebedingungen nochmals hinweisen.

14. Wechsel des Vertragspartners

PAYBACK ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch Erklärung Ihnen gegenüber auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung für PAYBACK zu übertragen. In diesem Fall können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch Erklärung dem Dritten gegenüber kündigen.

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand; Sonstiges

15.1. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Sofern Sie diesen Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben, sind darüber hinaus die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen anwendbar, die in dem Staat gelten, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sofern diese Ihnen einen weitergehenden Schutz gewähren.

15.2. Erfüllungsort ist München.

15.3. Gerichtsstand für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern Sie als zu verklagende Partei Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt an einen Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt haben oder PAYBACK Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.4. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

15.5. Der mit dem jeweiligen Nutzer verwendete Vertragstext wird von PAYBACK gespeichert. Diesen Vertragstext kann der Nutzer (auch nach Vertragsschluss) in der PAYBACK App einsehen. Darüber hinaus werden dem Nutzer nach Vertragsschluss Links zu den Teilnahmebedingungen per E-Mail zur Verfügung gestellt.

16. Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.

Stand: 06/2022