7. Ablauf des Bezahlvorgangs und Erstattung
7.1. Für die Nutzung von PAYBACK PAY müssen Sie bestimmte Schritte durchführen. Mit Beginn der Nutzung von PAYBACK PAY erklären Sie verbindlich, dass Sie mittels des von Ihnen registrierten Zahlungsmittels bezahlen und bestätigen, dass Sie selbst PAYBACK PAY nutzen wollen.
7.2. Die Nutzung von PAYBACK PAY wird durch die Auswahl von PAYBACK PAY in der PAYBACK App und der Eingabe Ihrer persönlichen PAY-PIN oder, sofern freigeschaltet, Ihrer biometrischer Daten vorbereitet. Je nach der vom Händler für die Nutzung von PAYBACK PAY angebotenen Methode kann die Nutzung von PAYBACK PAY beispielsweise erfolgen, indem Sie einen auf Ihrem Smartphone angezeigten QR-Code an der Kasse vorzeigen und durch den Händler scannen lassen oder indem Sie mittels Ihres genutzten Smartphones (sofern ein kompatibles Smartphone mit Android genutzt wird) die zur Nutzung von PAYBACK PAY erforderlichen Informationen durch Nahfeldkommunikation („NFC“) an das Kontaktlos-Terminal bzw. die Kasse des Händlers übertragen. Bei der Nutzung von PAYBACK PAY in Onlineshops bzw. in eCommerce-Angeboten von Händlern kann PAYBACK PAY durch den Nutzer in dem webseitenbasierten Bestellprozess eines Händlers bzw. in der Händler-eigenen App als Zahlungsmethode ausgewählt werden (die verwendeten Endgeräte müssen das verwendete Endgerät muss für entsprechende Transaktionen eine Internetverbindung herstellen). Die jeweils grundsätzlich möglichen Methoden der Nutzung von PAYBACK PAY und die dafür jeweils erforderlichen Schritte sind hier näher erläutert. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ein Händler eine bestimmte Methode von PAYBACK PAY anbietet oder akzeptiert.
7.3. Die weitere Durchführung des Bezahlvorgangs hängt im Falle von PAY mit Lastschrift von der Freigabe durch den Abrechnungspartner ab.
7.4. Bei PAY mit Lastschrift gilt ergänzend Folgendes:
Bei Nutzung von PAY mit Lastschrift bestimmt der Abrechnungspartner fortlaufend und individuell für den jeweiligen Bezahlvorgang, bis zu welcher Höhe der Abrechnungspartner Bezahlvorgänge freigibt (Zahlungslimit). Die Höhe des Zahlungslimits kann von Bezahlvorgang zu Bezahlvorgang unterschiedlich sein. Lehnt der Abrechnungspartner die Freigabe ab, wird der Händler von PAYBACK über diese Ablehnung informiert. Sie können dann nicht unter Anwendung des Verfahrens PAY mit Lastschrift bezahlen. Bei PAY mit Lastschrift ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, auf Grundlage des von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats bei Freigabe des betreffenden Bezahlvorgangs den Betrag mittels Lastschrift von Ihrem angegebenen Zahlungskonto einzuziehen. Gleichzeitig weisen Sie auf Grundlage des von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriftmandats Ihre Bank an, diese Lastschrift einzulösen. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihr angegebenes Zahlungskonto zum Zeitpunkt des Einzugs der Lastschrift eine ausreichende Kontodeckung aufweist. Der Abrechnungspartner wird Ihnen Lastschriften mindestens einen Tag vor Einzug per E-Mail ankündigen.
Die Möglichkeit, eine Erstattung des Betrags einer aufgrund des erteilten SEPA-Lastschriftmandats zu Lasten Ihres Kontos ausgeführten Lastschrift zu verlangen, richtet sich nach den zwischen Ihnen und Ihrer Bank getroffenen Vereinbarungen. Die gegebenenfalls entstehenden Kosten für die Nichteinlösung oder die Erstattung von Lastschriften richten sich unter anderem nach der Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Bank. Weder PAYBACK noch der Händler noch der Abrechnungspartner kommen hierfür auf, sofern es sich um eine berechtigte (von Ihnen autorisierte und nicht fehlerhafte) Lastschrift handelt.
Sofern PAYBACK und/oder dem betreffenden Abrechnungspartner wegen der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift oder einem Erstattungsverlangen bzgl. einer berechtigten Lastschrift angemessene Kosten entstehen (z.B. Bearbeitungs- oder Anschriftenermittlungskosten), verpflichten Sie sich, diese Kosten zu erstatten. Der betreffende Abrechnungspartner hat dabei bezüglich seiner angemessenen Kosten ein eigenes Forderungsrecht (echter Vertrag zugunsten Dritter). Im Fall der Nichteinlösung einer berechtigten Lastschrift ermächtigen Sie den Abrechnungspartner, den Betrag zzgl. der entstandenen angemessenen Kosten innerhalb von 45 Tagen per Lastschrift erneut einzuziehen, und Sie weisen Ihre Bank an, (a) diese Lastschrift einzulösen und (b) dem Abrechnungspartner Ihren Namen und Ihre Anschrift zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.
7.5. Bei PAY mit Karte gilt ergänzend Folgendes:
Bei Nutzung von PAY mit Karte bestimmt die zwischen Ihnen und Ihrem Kartenherausgeber getroffene Vereinbarung, bis zu welcher Höhe Bezahlvorgänge freigegeben werden (Zahlungslimit). Hier wird der Abrechnungspartner mittels der von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos eine Zahlungstransaktion in Höhe des Betrags anstoßen, den Sie dem Händler schulden. Sie sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Ihre Karte zum Zeitpunkt der Zahlungstransaktion einen hinreichenden Verfügungsrahmen aufweist. Die Möglichkeit, eine Erstattung des Betrags einer mittels der beim Abrechnungspartner von Ihnen hinterlegten Kartendaten zu Lasten Ihres Kartenkontos ausgeführten Zahlungstransaktion zu verlangen, richtet sich nach den zwischen Ihnen und Ihrem Kartenherausgeber getroffenen Vereinbarungen.
7.6. Wenn Sie die Funktion Mobile Punkteeinlösung (Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen der PAYBACK App) zusammen mit PAYBACK PAY verwenden wollen, müssen Sie im Rahmen eines Bezahlvorgangs mit PAYBACK PAY nach Authentifizierung in der PAYBACK App angeben, wie viele der unter Ihrer PAYBACK Kartennummer registrierten Punkte Sie in der jeweiligen PAYBACK PAY Transaktion einlösen wollen. PAYBACK errechnet, aus dem vom Händler übermittelten Gesamtbetrag des Bezahlvorgangs und den einzulösenden Punkten den mit der Zahlungsfunktionalität zu bezahlenden Betrag, indem PAYBACK von dem zu zahlenden Gesamtbetrag den Euro-Gegenwert (Umrechnungsfaktor: 100 Punkte = 1 Euro) der einzulösenden Punkte abzieht. Werden sowohl die einzulösenden Punkte als auch der mit der Zahlungsfunktionalität zu zahlende Betrag erfolgreich autorisiert (Ziffer 7.3 oben), übermittelt PAYBACK dem Händler die Bestätigung der Zahlung einschließlich einer Aufschlüsselung, welcher Teil des Gesamtbetrages bezahlt und für welchen Teilbetrag Punkte eingelöst wurden. Sofern Ihr mobiles Endgerät während des Bezahlvorgangs online empfangsbereit ist, erhalten Sie eine Bestätigung in der PAYBACK App, dass die Transaktion erfolgreich war. Im Übrigen gelten für die Mobile Punkteeinlösung die Nutzungsbedingungen der PAYBACK App.
7.7. Weder PAYBACK noch der jeweils eingesetzte Abrechnungspartner überprüfen bei mit PAYBACK PAY abgewickelten Geschäften die Richtigkeit der von Ihnen oder dem Händler eingegebenen Daten zu gekauften Waren oder geschuldeten Dienstleistungen oder des hierfür zu zahlenden Betrags.
7.8. Der Händler hat die Möglichkeit, Beträge ganz oder teilweise über den Abrechnungspartner zu erstatten. Ob der Händler eine Erstattung vornimmt, müssen Sie mit dem Händler vereinbaren. Weder PAYBACK noch der Abrechnungspartner haften für Ihre Erstattungsansprüche für erworbene Waren oder Dienstleistungen oder übernehmen eine Gewährleistung oder Haftung hierfür. Anspruchsgegner ist insoweit allein der betreffende Händler.