Wer sich als Privatperson ein E-Auto anschafft, konnte bislang von einer Förderung profitieren. Grundsätzlich war dies auch weiterhin geplant. Die Höhe der Förderung sollte jedoch wiederum vom gewählten Fahrzeug abhängen. Und: Einige Wagen, die bislang gefördert wurden, sollten ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr förderfähig sein. Diese Regeln waren geplant:
Fahrzeug | Ursprünglich geplante Fördersumme ab 1. Januar 2024 |
E-Auto mit Nettolistenpreis bis 45.000 Euro | 3.000 Euro* |
E-Auto mit Nettolistenpreis über 45.000 Euro | --- |
*Bei der Summe handelt es sich um den Bundesanteil des Umweltbonus inklusive Innovationsprämie. Hersteller müssten zusätzlich die Hälfte dieses Betrags als Rabatt gewähren. Käufer:innen könnten somit 4.500 Euro beim Kauf eines E-Autos sparen.
Dies waren die Pläne bis Mitte November 2023. Durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts fehlen nun jedoch 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem sollten die Förderungen für die E-Autos fließen. Aktuell (Stand Mitte Dezember 2023) ist unklar, wie lange es die Förderung noch geben wird. Im Gespräch ist ein Auslaufen der Förderung zum Ende des Jahres 2023, evtl. endet sie aber auch erst Mitte 2024.
Besonders ärgerlich für Verbraucher:innen ist dabei dies:
- Wer einen Antrag auf Förderung noch im Jahr 2023 gestellt hat, kann noch davon profitieren. Denn darüber, ob es eine Förderung gibt oder nicht, entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung.
- Der Antrag kann jedoch erst gestellt werden, wenn der Wagen zugelassen ist.
- Von der Bestellung eines E-Autos bis zur Auslieferung und Zulassung können jedoch mehrere Monate vergehen.
Konkret bedeutet dies: Käufer:innen, die noch im Jahr 2023 ein E-Auto bestellt und dabei die ursprünglich für das Jahr 2024 geplante Förderung einkalkuliert haben, könnten nun leer ausgehen, wenn der Wagen erst nach dem Jahreswechsel zugelassen werden kann.