Beim PAYBACK Programm musst du zur Löschung deines Accounts keine Kündigungsfrist einhalten.
Vielleicht entscheidest du dich später erneut für PAYBACK und die zahlreichen Möglichkeiten des °Punktesammelns. Jedes PAYBACK Partnerunternehmen nimmt deine Anmeldung gerne wieder entgegen.
Vorgehen bei Todesfall
Falls bedauerlicherweise einer deiner Familienangehörigen verstorben ist und PAYBACK Kunde war, hast du folgende Möglichkeiten:
- Melde dich bei uns im Kundenservice, entweder telefonisch oder schriftlich.
- Wir prüfen dein Anliegen und senden dir im Anschluss die Erbschaftsunterlagen zu.
- Fülle diese aus und sende sie dann wieder an uns zurück.
Nach Eingang und finaler Prüfung der Erbschaftsunterlagen können wir gerne die Auszahlung der PAYBACK °Punkte vornehmen. Sollten wir nach Ablauf von vier Wochen keine Rückmeldung erhalten, nehmen wir ebenfalls die Kündigung des PAYBACK Kontos des Verstorbenen vor. Bitte beachte dabei, dass die °Punkte nach erfolgter Kündigung nicht mehr ausgezahlt werden können und verfallen.