Änderungen 2025: Neue Gesetze und mehr

Änderungen 2025: neue Gesetze, neue Regeln

Zuletzt aktualisiert am: 14. November 2024

Ein bisschen ist es noch hin, bis wir wieder um Mitternacht anstoßen und ein neues Jahr begrüßen können. Doch 2025 kommt – das ist ganz sicher. Und mit dem neuen Jahr wird es auch wieder einige Änderungen geben, denn zum Jahresbeginn treten verschiedene neue Gesetze in Kraft. 

Einige dieser Änderungen und neuen Gesetze sind jetzt (Stand: November 2024) schon absehbar, andere stehen bereits fest und wiederum andere werden wohl noch nach und nach hinzukommen. Wir haben ein waches Auge darauf und werden alle Neuigkeiten mit dem jeweils aktuellen Stand hier notieren. So liefern wir dir schon früh die Antwort auf die Frage: Was ändert sich 2025?

Die unten aufgeführten Änderungen 2025 sind zu erwarten.

Ein Pointee mit Brille und Schleife am Kopf

Neues rund ums Geld

Neues rund ums Geld ab 2025

Mehr Kindergeld

Es ist vorgesehen, dass das Kindergeld ab dem 1. Januar 2025 pro Kind um fünf Euro angehoben wird. Statt der bisher ausgezahlten 250 Euro pro Monat gibt es dann 255 Euro je Kind vom Staat.

2024

2025

Monatliches Kindergeld je Kind

250 Euro

255 Euro

Höherer Sofortzuschlag

Wie das Kindergeld wird voraussichtlich auch der monatliche Sofortzuschlag für von Armut betroffene Familien um fünf Euro erhöht. Er liegt dann bei 25 Euro pro Monat.

2024

2025

Sofortzuschlag

20 Euro

25 Euro

Mehr Rente

Voraussichtlich zum 1. Juli 2025 ist mit einer Rentenerhöhung zu rechnen. Wie viel mehr Menschen im Ruhestand dann in den Taschen haben, ist noch nicht sicher. Die Entwicklung der Reallöhne gibt jedoch einen Hinweis darauf, womit man ungefähr rechnen kann. Aktuell wäre es denkbar, dass die Renten ungefähr um drei Prozent angehoben werden.

Höherer Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist die Summe, die du verdienen darfst, ohne dass darauf die Einkommensteuer erhoben wird. Dieser Betrag wird gleich dreifach angehoben:

  1. rückwirkend für das Jahr 2024
  2. zusätzlich ab dem 1. Januar 2025 und
  3. noch einmal im Jahr 2026.

Die für die genannten Jahre gültigen finanziellen Grenzen sind somit:

2024

2025

2026

Grundfreibetrag

11.784 Euro

12.084 Euro

12.336 Euro

Höherer Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag wird im Jahr 2025 ebenfalls höher liegen als noch zuletzt. 2024 wurde er bei 6.384 Euro festgesetzt, für das Jahr 2025 steigt er auf 6.672 Euro an. Zum Jahr 2026 wird er bei 6.828 Euro liegen. 

2024

2025

2026

Kinderfreibetrag

6.384 Euro

6.672 Euro

6.828 Euro

Mehr Pflegegeld

Zum 1. Januar 2025 steigen die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung an. So ist es im §30 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben. Die Anhebung beträgt 4,5 Prozent. In den verschiedenen Pflegestufen ist daher aufgerundet mit diesen Leistungsansprüchen zu rechnen:

2024

2025

Erhöhung um

Pflegegrad 1

kein Anspruch

kein Anspruch

---

Pflegegrad 2

332 Euro

347 Euro

15 Euro

Pflegegrad 3

573 Euro

599 Euro

26 Euro

Pflegegrad 4

765 Euro

799 Euro

34 Euro

Pflegegrad 5

947 Euro

990 Euro

43 Euro

Höhere Pflegesachleistungen

Auch die Pflegesachleistungen werden zum 1. Januar 2025 erhöht. Mit diesen Werten kannst du rechnen:

2024

2025

Erhöhung um

Pflegegrad 1

kein Anspruch

kein Anspruch

---

Pflegegrad 2

761 Euro

796 Euro

35 Euro

Pflegegrad 3

1.432 Euro

1.497 Euro

65 Euro

Pflegegrad 4

1.778 Euro

1.859 Euro

81 Euro

Pflegegrad 5

2.200 Euro

2.299 Euro

99 Euro

Anhebung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag wird zum 1. Januar 2025 ebenfalls erhöht. Er wird monatlich an Personen aller Pflegegrade in gleicher Höhe ausgezahlt.

2024

2025

Erhöhung um

Pflegegrad 1 – 5

125 Euro

131 Euro

6 Euro

Auch der Höchstbetrag für Pflegemittel zum Verbrauch wird zum Jahresbeginn 2025 angehoben:

2024

2025

Erhöhung um

Pflegegrad 1 – 5

40 Euro

42 Euro

2 Euro

Anpassung beim Solidaritätszuschlag

Für einen Großteil der Menschen in Deutschland ist der Solidaritätszuschlag nicht mehr relevant: Sie müssen ihn aufgrund der Höhe ihres Einkommens nicht mehr zahlen. Entscheidend für die Frage, ob du "den Soli" zahlen musst oder nicht, ist die von dir zu entrichtende Einkommensteuer. Waren es im Jahr 2024 nicht mehr als 18.130 Euro, die du an den Fiskus zahlen musstest, wurde kein Solidaritätszuschlag aufgeschlagen. Bei zusammenveranlagten Paaren waren es 36.260 Euro.

Diese Grenzen werden zum 1. Januar 2025 angehoben und liegen dann bei 19.450 Euro für Einzelveranlagte und 39.900 Euro für Zusammenveranlagte.

2024

2025

Einzelveranlagte

18.130 Euro

19.450 Euro

Zusammenveranlagte

36.260 Euro

39.900 Euro

Höhere CO2-Steuer

Der CO2-Preis wird häufig auch "CO2-Steuer" genannt. Er wird immer dann erhoben, wenn klimaschädliche Brennstoffe oder auch Kraftstoffe verkauft werden. Dazu gehören beispielsweise Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel. 

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist festgelegt, dass der CO2-Preis nach und nach steigt. Die nächste Stufe erreicht er am 1. Januar 2025. Dann liegt der Preis je Tonne bei 55 Euro.

Dies ist die im Gesetz festgeschriebene Entwicklung:

Jahr

CO2-Preis je Tonne

2021

25 Euro

2022

30 Euro

2023

30 Euro

2024

45 Euro

2025

55 Euro

2026

55 – 65 Euro

ab 2027

freie Preisfindung im Emissionshandel

Neues für Verbraucher

Neu für Verbraucher ab 2025

Höhere Portopreise

Höheres Briefporto

Einen lieben Brief an Freunde oder Bekannte zu schreiben oder auch das Schreiben an die Behörde auf den Weg zu bringen, wird ab 2025 teurer. Die Bundesnetzagentur hat eine Portoerhöhung erlaubt und die Post nun neue Preise veröffentlicht. Noch steht die Genehmigung der konkreten Preise durch die Bundesnetzagentur aus, daher sind die von der Post genannten Werte noch nicht fix. Ab dem 1. Januar 2025 könnte das ➤Briefporto für einen Standardbrief jedoch nicht mehr 85 Cent, sondern dann 95 Cent kosten.

Diese Preise hat die Post kommuniziert:

Produkt

Porto

Standardbrief

0,95 Euro

Kompaktbrief

1,10 Euro

Großbrief

1,80 Euro

Maxibrief

2,90 Euro

Postkarte

0,95 Euro

Bei den Einschreiben gibt es voraussichtlich keine Preisänderungen, jedoch wird das Einschreiben eigenhändig zum 31.12.2024 eingestellt. Gleiches gilt für Prio-Sendungen und die Nachnahme.

Längere Brieflaufzeiten

Die Post kann sich außerdem ab 2025 mehr Zeit beim Austragen der Briefe lassen: Bislang mussten 80 Prozent der Briefsendungen innerhalb eines Werktags innerhalb Deutschlands zugestellt werden. Ab dem kommenden Jahr darf sich die Post für 95 Prozent der Sendungen bis zu drei Werktage Zeit lassen.

Höheres Paketporto?

Das ➤Paketporto könnte ebenfalls bald höher liegen als noch zuletzt. Auch hierfür hat die Bundesnetzagentur grünes Licht gegeben. Details hierzu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt (Stand: Oktober 2024). Es ist aber absehbar, dass du bald tiefer in die Tasche greifen musst, wenn du ein Paket über die Postfiliale, die Paketbox oder die ➤Packstation versenden möchtest.

Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete

Besonders schwere Pakete müssen ab dem 1. Januar 2025 gekennzeichnet werden. Das sieht § 73 Postgesetz (PostG) vor. Pakete, die mehr wiegen als zehn Kilogramm, müssen ab dem Jahreswechsel einen "gut sichtbaren und leicht verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht" tragen.

Für Sendungen mit einem Gewicht über 20 Kilogramm gilt dies ebenfalls. Der auf diesen Paketen angebrachte Hinweis muss sich jedoch deutlich von dem der weniger wiegenden Pakete unterscheiden.

Zustellung durch zwei Personen

Im Gesetz ist ebenfalls vermerkt, dass Sendungen, die mehr als 20 Kilogramm wiegen, durch zwei Personen zugestellt werden müssen, sofern einer einzelnen Person kein geeignetes technisches Hilfsmittel für die Zustellung zur Verfügung steht. Wann diese Regelung verbindlich wird, steht noch nicht fest, da die Bundesregierung zunächst eine Verordnung erlassen muss, die festlegt, welche Kriterien ein Hilfsmittel als geeignet definieren. Erst sechs Monate nachdem diese Verordnung in Kraft getreten ist, wird diese Gesetzesvorgabe verbindlich. Die entsprechende Verordnung soll dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2025 vorgelegt werden.

Verbot von Bisphenol A (BPA) in bestimmten Verpackungen

Plastikverpackungen, die den Weichmacher Bisphenol A (BPA) enthalten und in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, sind ab Ende 2024 in der EU verboten. Zu diesen Verpackungen können beschichtete Metalldosen oder wiederverwendbare Kunststofftrinkflaschen genauso gehören wie beispielsweise Getränkedosen.

Der Grund dafür ist, dass BPA hormonähnlich wirken und damit einen negativen Einfluss auf die Gesundheit von Menschen haben kann.

Laut Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird BPA bei der Herstellung von PET-Pfandflaschen nicht verwendet.

Neu in der Arbeitswelt

Neu für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 2025

Höherer Mindestlohn

Bislang lag der Mindestlohn bei 12,41 Euro. Zum 1. Januar 2025 wird er auf 12,82 Euro angehoben. Weniger darf ein Mensch in Deutschland somit nicht pro Stunde für die geleistete Arbeit bekommen.

Steuerfreie Überstunden?

Wer immer mal wieder mehr arbeitet, als er oder sie müsste, kann sich evtl. schon ab 2025 freuen: Dann könnten die für die Überstunden gezahlten Zuschläge steuer- und beitragsfrei werden. Das sieht zumindest der Bundeshaushalt 2025 vor. Geplant ist dies für Mehrarbeit, welche die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit übersteigt. Bei nicht tariflich festgelegten oder vereinbarten Arbeitszeiten wäre von 40 Stunden pro Woche auszugehen.

Neu rund ums Auto

Neues rund ums Auto ab 2025

Neue Typklasseneinstufungen

2025 ändern sich einmal mehr die Typklasseneinstufungen für die Kfz-Versicherung. Das bedeutet, dass es für einige Fahrzeuge eine höhere und für andere eine niedrigere Einstufung gibt. Bei einigen ändert sich nichts.

Zudem werden zum Jahreswechsel die Regionalklassen angepasst. Sie entscheiden ebenfalls darüber, wie viel du für die Kfz-Versicherung zahlst.

Was das für dich bedeutet, lässt sich nicht pauschal sagen, da es von deinem Auto abhängt, ob du künftig mehr, weniger oder genau das Gleiche für die Versicherung zahlst.

Neue Vorgaben zur Reifennutzung

Bereits seit Oktober 2024 ist es nicht mehr erlaubt, bei winterlichen Bedingungen die sog. "M+S-Reifen" zu fahren. ("M+S" steht hier für "Matsch und Schnee".) Die Pneus müssen Winter- oder Ganzjahresreifen sowie mit dem "Alpine-Symbol" ausgestattet sein: Es zeigt eine Schneeflocke und einen Berg.

Reifen, die das Alpine-Symbol und den Hinweis "M+S" tragen, sind auch weiterhin erlaubt.

Steuervorteile auch für teurere vollelektrische Firmenwagen?

Der Bundeshaushalt für das Jahr 2025 sieht vor, dass künftig mehr vollelektrische Dienstwagen von der 0,25-Prozent-Regel profitieren können. Die Regel besagt, dass die private Nutzung eines vollelektrischen Dienstwagens unter bestimmten Bedingungen monatlich pauschal mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises des Autos versteuert wird. 

Bislang galt dieses Privileg nur für Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro. Diese Grenze soll nun angehoben werden, sodass der Vorteil auch für Wagen mit einem Wert von bis zu 95.000 Euro gilt. Der Bundeshaushalt 2025 ist allerdings noch nicht beschlossen (Stand: Oktober 2024).

Neue Abgasvorgaben für Motorräder

Motorräder, die ab dem 1. Januar 2025 neu zugelassen werden, müssen mindestens die Abgasnorm Euro 5+ erfüllen. Für einige Fahrzeuge, die auslaufenden Serien angehören, können die Hersteller ggf. Ausnahmegenehmigungen beantragen. Diese sollen jedoch nur eine geringe Stückzahl umfassen und eine Zulassung bis spätestens Ende 2026 ermöglichen.

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