Darum ist in einer Liter-Flasche nicht immer ein Liter
Deutschland ist dafür bekannt, dass vieles ganz genau geregelt ist, und auch Verbraucherschutz ist ein großes Thema. Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass du beim Einkauf regelmäßig nicht das bekommst, was du bezahlst.
In der Liter-Flasche Wasser ist z. B. nicht zwingend ein Liter enthalten und in der Packung Wurst mit einer angeblichen Füllmenge von 100 Gramm findest du genauso wenig sicher wirklich 100 Gramm der Fleischware.
Warum diese Abweichung bei der Füllmenge nicht ungewöhnlich und noch dazu völlig legal ist, verraten wir dir hier.
Ein kleines "e" erlaubt die Ungenauigkeit
Schaust du auf das Etikett einer Wasserflasche, wird dir auffallen, dass neben der Mengenangabe ein Zeichen, nämlich ein kleines "e" steht (also z. B. "500 ml e").
Das kleine Zeichen bedeutet, dass die Inhaltsmenge zwar grundsätzlich eingehalten werden muss, Abweichungen davon aber erlaubt sind, sofern die Füllmenge im Durchschnitt stimmt. Man spricht deshalb auch von der "Nettofüllmenge", die auf der Verpackung vieler Produkte angegeben ist.
Im Klartext: Ein Hersteller muss nicht jede Flasche mit exakt einem Liter Flüssigkeit befüllen, nur weil die Mengenangabe dies so vorsieht. Er kann wegen der Kennzeichnung auch weniger einfüllen. Da er im Durchschnitt jedoch die auf der Flasche angegebene Menge einzuhalten hat, muss er somit andere Flaschen mit mehr als der angegebenen Menge verkaufen.
Eine Verordnung regelt die Abweichungen
Möglich macht das die Fertigpackungsverordnung, die bereits seit 1981 in Kraft ist. In ihr ist außerdem festgehalten, wie groß die Minusabweichungen in einzelnen Verpackungen der Produkte sein dürfen, denn das hängt von der Menge des Inhalts ab.