Urlaub nach Kündigung
Manchmal passt es einfach nicht. Oder es kommt eine bessere ➤Chance ums Eck. Es gibt verschiedene Gründe, die Arbeitsstelle zu kündigen. Einen Urlaubsanspruch hast du aber natürlich auch trotz Kündigung.
Wie viele Tage dir im Jahr zustehen, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt du aus dem Unternehmen ausscheidest.
- Vor dem 30. Juni steht dir anteiliger Jahresurlaub zu.
- Nach dem 30. Juni hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
So steht es in ➤§ 5 BUrlG, Absatz 1, Buchstabe c. Kommen beim Berechnen der anteiligen Urlaubstage krumme Zahlen heraus, werden sie aufgerundet, sobald sie mindestens einen halben Urlaubstag ergeben (➤§ 5, Absatz 2 BUrlG).
Hast du also beispielsweise einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen jährlich und scheidest aufgrund der Kündigung zum 30.5. aus dem Unternehmen aus, stünden dir rechnerisch 12,5 Urlaubstage zu. Tatsächlich kannst du jedoch 13 Urlaubstage einreichen. Hättest du nur einen Anspruch auf 25 Urlaubstage pro Jahr, ergäbe sich anteilig für fünf Monate ein Urlaubsanspruch von 10,4 Urlaubstagen. Du könntest dann also nur zehn Tage Urlaub bis zu deinem Ausscheiden nehmen.
Verabschiedest du dich nach der Kündigung erst in der zweiten Jahreshälfte von deinem Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, hast du erst einmal den vollen Urlaubsanspruch. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Ist im Arbeitsvertrag eine "Pro rata temporis"-Klausel vermerkt, bedeutet dies, dass du nicht den gesamten Jahresurlaub zur Verfügung hast. Stattdessen berechnet sich der Urlaubsanspruch dann anteilig: Für jeden vollen Monat kannst du ein Zwölftel deines Jahresurlaubs nehmen. Bei 30 Urlaubstagen im Jahr wären dies bei einem Ausscheiden zum 30. September beispielsweise 22,5, also aufgerundet 23 Tage Urlaub (30 / 12 x 9 = 22,5).
Kannst du wegen der Kündigung nicht mehr alle Urlaubstage nehmen, die dir eigentlich zustehen würden, müssen sie vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin laut Arbeitsrecht abgegolten werden (➤§ 7, Absatz 4 BUrlG).