Grundvoraussetzung für Unternehmen, die mit Daten arbeiten, ist die Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Lage. Die Mitarbeiter müssen die Vorgaben kennen und sie einhalten. Datenschutz muss sowohl bei der Geschäftsführung, als auch bei den Mitarbeitern einen hohen Stellenwert einnehmen. Auch der sensible Umgang mit Daten ist unabdingbar erforderlich für einen erfolgreichen Datenschutz.
Der Datenschutz ist Grundvoraussetzung für das Geschäftsmodell und steht an oberster Stelle. PAYBACK verkauft keine Daten und reicht sie auch nicht im Kreis der Partner weiter. Alle Mitarbeiter werden bei der Einstellung zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet und es werden laufend Schulungen durchgeführt.
Das Vertrauen in das Programm und den Umgang mit Daten ist zu Recht hoch. Das zeigen regelmäßige Befragungen unter den PAYBACK Kunden. Das Unternehmen informiert sehr bewusst und transparent zum Thema Datenschutz. Damit erfüllt PAYBACK auch die Rolle eines Marktführers, wie ich finde, sehr gut.
In den vergangenen Jahren gab es bei so manchen Unternehmen international einige Vorkommnisse bezüglich Datenschutz und Datensicherheit, keine davon in Verbindung mit Kundenkarten und Bonusprogrammen. Daran ist erkennbar, wie sensibel die Unternehmen mit Daten umgehen. Schließlich geht es um Millionen Kunden, die diese Angebote nutzen.
Bei PAYBACK hat das Thema Datenschutz bei der Geschäftsführung und bei den Mitarbeitern höchste Priorität. Mit Kundendaten wird nach strengen Richtlinien und unter Einhaltung des „Need-to-know-Prinzips“ umgegangen. Das heißt, berechtigte Mitarbeiter haben prinzipiell nur Zugriff auf die Daten, die sie für ihre unmittelbare Aufgabe benötigen. Diese Grundvoraussetzungen bilden eine gute Basis eine Vorreiterrolle einzunehmen. Zudem hat sich PAYBACK schon vor Jahren entschieden, nicht nur durch mich von außen prüfen und beraten zu lassen, um eine möglichst unabhängige Meinung zu erhalten, sondern auch jährlich durch den TÜV zum Thema Datenschutz und Datensicherheit bewerten und auditieren zu lassen.
Im Mai 2018 wurde der Datenschutz in der EU europäisch, in der gesamten EU brach mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine neue Ära an. Nationale Gesetze spielen nun im hier relevanten Bereich nur noch eine untergeordnete Rolle, maßgebliches Gesetz ist ab sofort die EU-DSGVO. Dies ist für ein Unternehmen wie PAYBACK, das mittlerweile auch in anderen europäischen Ländern tätig ist, ein großer Vorteil. Wichtig und zugleich mein Wunsch insofern ist aber, dass die nationalen Gesetzgeber sich tatsächlich zurückhalten und das europäische Recht möglichst wenig modifizieren – ansonsten fällt man wieder in eine Zersplitterung, die gerade abgestellt werden soll.
Falls Sie Fragen an Herrn Dr. Selk haben, so können Sie ihn per E-Mail erreichen: datenschutz@PAYBACK.de
oder per Post an:
Datenschutzbeauftragter PAYBACK GmbH
Theresienhöhe 12
80339 München
PAYBACK hat von Ihnen die Daten, die Sie u.a. bei der Anmeldung mitteilen und sieht bei Einsatz der Karte, an welchem Tag und in welcher Höhe Sie bei einem Partnerunternehmen eingekauft haben. Zudem erhält PAYBACK Informationen zu gekauften Waren oder Dienstleistungen, dies ist je nach Partner unterschiedlich. Soweit Sie die Services auf PAYBACK.de oder die PAYBACK App nutzen, fallen weitere Daten an, wie in den jeweiligen Datenschutzhinweisen detailliert beschrieben.
Ihre Daten aus der Anmeldung erfährt nur das Partnerunternehmen, über das Sie sich angemeldet haben. PAYBACK übermittelt ferner bestimmte Informationen zu Ihrer Nutzung von PAYBACK Services (z.B. ob Sie Coupons verwenden), Altersgruppe und Postleitzahl sowie Ihren erteilten Einwilligungen an Ihren Anmeldepartner und die Partnerunternehmen, bei denen Sie regelmäßig Punkte sammeln. Beauftragt ein Partnerunternehmen PAYBACK zur Ausspielung von Werbung an Sie, erhält nur dieses Informationen über diese Ausspielung und Ihre Interaktion mit dieser Werbung. Für bestimmte Verarbeitungen Ihrer Daten sind auch die PAYBACK Partnerunternehmen verantwortlich. Bei den Partnerunternehmen können Sie jeweils eigene Hinweise zum Datenschutz mit weiteren Informationen erhalten.
Nein, denn PAYBACK verschickt seine Angebote immer in gewissen Abständen und unter Berücksichtigung der Relevanz für den Kunden.